Kurz erklärt: Darum muss die Berlin-Wahl wiederholt werden
Berlin - Am 12. Februar dürfen - oder müssen - die Berliner erneut ihr Abgeordnetenhaus wählen. Nachdem der erste Anlauf 2021 gehörig schiefgelaufen ist, soll diesmal alles besser werden. Doch wie konnte es eigentlich so weit kommen? Wir fassen für Euch die Geschehnisse des 26. Septembers noch einmal zusammen.

Klar ist: Am Ende hat nicht nur eine Panne dazu geführt, dass die Berliner noch einmal an die Wahlurne müssen - es waren zahlreiche!
"Schwere systematische Mängel" hätte es schon bei der Vorbereitung gegeben, hinzu habe es eine "Vielzahl schwerer Wahlfehler gegeben", betonte Ludgera Selting (59), Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, am 16. November.
An jenem Tag teilte das Gericht mit, dass die Wahl wiederholt werden müsse. Was für ein Klatsche für Berlin! Stimmzettel seien falsch, fehlend oder eilig kopiert gewesen, Wahlurnen hätten gefehlt, Wahllokale zwischenzeitlich geschlossen worden oder wegen langer Warteschlangen länger als 18 Uhr geöffnet gewesen.
Auch wenn Berlin eine Metropole und Millionenstadt ist, waren die gemeinsamen Termine von Bundestags-, Abgeordnetenhaus-, Kommunalwahl, Volksentscheid und Berlin-Marathon einfach zu viel.
Die Pannen hätten sich auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt, "der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden", so die knallharte Einschätzung der Juristen damals.

Berliner-Wahlschlappe: Auch die Bundestagswahl muss zu Teilen wiederholt werden

Relativ schnell stand dann der 12. Februar als Termin für die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung fest.
Etwas komplizierter gestaltet sich die Terminfindung beim zweiten Bundestagswahl-Anlauf. Im Gegensatz zu den kommunalen Abstimmungen muss diese wohl "nur" in 431 von insgesamt 2257 Wahlbezirken wiederholt werden.
Das hatte der Bundestag, ebenfalls zum Ende des letzten Jahres, beschlossen. Da sich hier aber noch das Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen den Beschluss auseinandersetzen muss, gibt es noch keinen Termin. Und selbst wenn es dann zu einem kommt, könnte der erst im kommenden Jahr liegen.
Übrigens gibt es auch gegen den zweiten Anlauf der Berlin-Wahl Verfassungsbeschwerden. Einen Eilantrag auf Verschiebung lehnte Karlsruhe aber am 31. Januar ab. "Wir atmen jetzt durch", frohlockte Landeswahlleiter Stephan Bröchler (61). "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren."
Haken an der Geschichte: Ob die Wiederholung dann auch wirklich verfassungsgemäß ist, möchte das Bundesverfassungsgericht erst in einem Hauptverfahren nach der Wahl entscheiden...
Titelfoto: Theresa Pohl