Bundestagswahl 2025: Wie groß ist die Betrugsgefahr in Hessen?
Von Oliver Pietschmann
Groß-Gerau/Wiesbaden - In Deutschland gibt es freie und geheime Wahlen wie die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar. Immer wieder kommt es aber auch zu dem Verdacht von Betrug oder Manipulationen.

"Auch in Deutschland sind Pannen und Betrug rund um die Briefwahl nicht unbekannt", heißt es in einem Bericht des Instituts für Parlamentarismusforschung aus dem Jahr 2020. Die Briefwahl gelte als fehler- und betrugsanfälliger als das Wählen im Wahllokal. Auch in Hessen gibt es Verdachtsfälle.
Indem zum Beispiel Unterschriften gefälscht werden. Vor dem Amtsgericht im südhessischen Groß-Gerau muss sich am 12. Februar eine 43-Jährige verantworten. Der Vorwurf: Sie soll bei der Kommunalwahl 2021 als Kandidatin in Rüsselsheim angetreten sein und Wahlberechtigten angeboten haben, für sie Briefwahlunterlagen zu beantragen.
"Im Zuge ihres Wahlkampfes soll die Angeklagte so eine Vielzahl von Unterschriften Wahlberechtigter auf entsprechenden Vollmachtsurkunden erhalten haben.
In wenigstens elf Fällen soll die Angeklagte die Vollmachtsurkunden allerdings mit den Daten Wahlberechtigter eigenmächtig ausgefüllt haben, ohne dass die Geschädigten davon Kenntnis gehabt und dies gestattet haben sollen", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
In einzelnen Fällen soll die Angeklagte Unterschriften gefälscht haben.
Wie kann Wahlbetrug unter anderem bestraft werden?
Das ist im Strafgesetzbuch geregelt. In Paragraf 107a heißt es: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Unbefugt wähle auch, wer als Helfer entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Bereits der Versuch sei strafbar.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa