Brüssel (Belgien) - Wer günstige Kleidung, Handy-Zubehör oder Deko aus China bestellt, muss sich auf Änderungen einstellen. Seit dem 1. Juli ist die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen bis 150 Euro Geschichte. Stattdessen wird für viele Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Warenkategorie fällig. Die EU will damit den Wettbewerb fairer machen und den Zustrom billiger Importware eindämmen.
Der Hintergrund: Allein im Jahr 2025 gelangten nach EU-Angaben rund 5,9 Milliarden Billigartikel aus Drittstaaten in die Europäische Union - bislang meist zollfrei.
Täglich werden inzwischen mehr als 16 Millionen Pakete abgefertigt. Für die EU ist das bisherige System angesichts des boomenden Online-Handels nicht mehr zeitgemäß.
EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič betont, dass Plattformen und Händler, die vom europäischen Markt profitieren, künftig denselben Regeln unterliegen sollen wie Unternehmen innerhalb der EU.
Ganz so einfach wie "drei Euro pro Paket" ist die Regel nach Angaben des Zolls allerdings nicht: Die Abgabe wird pro Warenkategorie erhoben. Enthält eine Sendung lediglich vier Paar Socken, fallen nur einmal drei Euro an.
Liegen zusätzlich ein Plüschtier und ein Ladekabel im Paket, werden bereits neun Euro fällig. Die Neuregelung gilt sogar für Bestellungen, die noch vor dem 1. Juli aufgegeben wurden, sofern sie erst danach in die EU eingeführt werden.
Laut EU sind auch Sicherheitsbedenken ein Grund für die neuen Abgaben
Für Verbraucher ändert sich bei der Zustellung zunächst wenig. Die Zollabwicklung übernehmen in der Regel der Paketdienst oder der Online-Händler.
Die zusätzliche Abgabe könnte jedoch über höhere Verkaufspreise an die Kunden weitergegeben werden. Unverändert bleibt außerdem die Einfuhrumsatzsteuer, die weiterhin anfällt.
Händler außerhalb der EU müssen künftig für deutlich mehr Sendungen Zollformalitäten erledigen. Das erhöht den Aufwand für Billig-Plattformen und soll den bisherigen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Händlern verringern.
Neben dem Wettbewerb nennt die EU auch Sicherheitsgründe. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2025 erfüllten mehr als 60 Prozent der eingeführten Billigprodukte die europäischen Sicherheits- und Produktstandards nicht.
Künftig sollen zusätzliche Produktkennungen den Behörden helfen, gefährliche oder nicht zugelassene Waren schneller zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen.
Die ersten Folgen sind bereits sichtbar
Der Druck scheint bereits Folgen zu haben. Der chinesische Fast-Fashion-Riese Shein passt seine Strategie in Europa bereits an.
Das Unternehmen experimentierte zuletzt mit stationären Geschäften, eröffnete Pop-up-Stores unter anderem in Ungarn und versuchte sich an einem ersten festen Laden in Paris, wie The Guardian berichtet.
Zudem nahm Shein Ende vergangenen Jahres ein großes Verteilzentrum in Polen in Betrieb. Dieses könnte dem Unternehmen dabei Helfen die neuen Zollabgaben zu umgehen.
Die Drei-Euro-Abgabe ist zunächst nur als Übergangslösung gedacht und soll bis Juli 2028 gelten. Allerdings könnte sie länger bleiben, falls sich die geplante digitale EU-Zollplattform verzögert.
Bereits im Herbst will die EU außerdem prüfen, ob Händler die neuen Regeln umgehen und ob die Vorschriften weiter verschärft werden müssen.