Fünf Jahre Haft für K.-o.-Tropfen-Missbrauch: Strafen sollen verschärft werden
Von Leonie Asendorpf, Anne-Beatrice Clasmann
Berlin - Menschen, die sogenannte K.-o.-Tropfen einsetzen, müssen künftig mit hohen Strafen rechnen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Nun gaben auch die Länder im Bundesrat grünes Licht.
K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können.
Sie sollen künftig rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug: Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, erhält eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
Heike Hofmann (53), hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (SPD), begrüßte die geplante Neuregelung ausdrücklich.
"Fakt ist, dass viele Frauen sich aktuell, und das ist ja auch richtig so, etwa mit Plastikdeckeln, mit Testarmbändern oder mit dem Blick der besten Freundin davor schützen, dass irgendjemand irgendwas in ihr Getränk mischt." Mit dem Gesetz wolle man mehr Schutz schaffen.
Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht.
Die Dunkelziffer sei, so Hofmann, groß. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.
Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Diese Schutzlücke solle mit dem geplanten Gesetz geschlossen werden, sagte Benjamin Limbach (56, Grüne), Justizminister von Nordrhein-Westfalen.
"Eine Waffe soll das Opfer handlungsunfähig machen, es davon abhalten, sich zu wehren." Genau das täten K.-o.-Tropfen auf besonders perfide Weise. "Das Opfer verliert das Bewusstsein und damit jede Möglichkeit zur Gegenwehr."
Sexualstrafrecht: Bundesrat für "Nur Ja heißt Ja"-Regel
Zudem spricht sich der Bundesrat für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) ist in jedem Fall dafür. In Deutschland gilt aktuell das "Nein heißt Nein"-Modell.
Die Befürworter der weitreichenderen Lösung "Nur Ja heißt Ja", die in einigen anderen europäischen Staaten, darunter Spanien, angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.
Befürworter der "Nur Ja heißt Ja"-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können.
Gegner einer entsprechenden Reform, vor allem aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies wäre eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei "Nein heißt Nein", bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele.
Es sei wichtig klarzustellen, "dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist", sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (43, Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Das müsse auch gelten, wenn das Opfer in eine Schockstarre verfallen sei, geschlafen habe oder aus Angst geschwiegen habe.
Zahlreiche europäische Staaten hätten sich bereits für das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip entschieden, sagte die saarländische Justizministerin, Petra Berg (SPD). "Deutschland darf hier nicht das Schlusslicht Europas werden", fügte sie hinzu.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Hubig ist dennoch zuversichtlich, "dass der Beschluss des Bundesrates den Weg ebnet für eine Verständigung in der Koalition". Dieser habe gezeigt, dass es jetzt parteiübergreifend viel Unterstützung für eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gebe.
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