Baby-Glück bei Jens Spahn: Er und sein Mann sind jetzt Papas
Berlin - CDU-Politiker Jens Spahn (46) und sein Ehemann Daniel Funke (44) sind Eltern geworden. Ihr Sohn Georg kam in den USA mithilfe einer Leihmutter zur Welt.
Der CDU/CSU-Fraktionschef und der Kommunikationschef bei Peek & Cloppenburg sollen enge Freunde und Kollegen am Mittwoch über die Geburt ihres Sohnes informiert haben.
Dass Paar habe in einer persönlichen Nachricht geschrieben: "Willkommen auf der Welt, kleiner Mensch. Möge dein Leben voller Liebe, Gesundheit und Wunder sein und Gottes reicher Segen dich auf deinem Weg beschützen."
Gegenüber "Bild" bestätigte Spahn die Geburt seines Sohnes: "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen."
Nach Informationen der Zeitung ist Daniel Funke der genetische Vater des Kindes. Die Geburt erfolgte durch eine Leihmutter in den USA.
In der Mitteilung an ihr Umfeld schreiben Spahn und Funke, die Frau werde auch künftig eine Rolle im Leben ihres Sohnes spielen: "Sie gehört nun quasi zur Familie und wird Georgs Lebensweg begleiten."
Sohn trägt Namen des verstorbenen Großvaters
Der kleine Georg wurde nach dem Vater des CDU-Politikers benannt. Georg Spahn starb im April 2024 im Alter von 77 Jahren.
Spahn und Funke wollen nach der Geburt zunächst einige Wochen mit ihrem Sohn in den USA verbringen. Laut "Bild" plant das Paar bis Anfang August eine ruhige Zeit als Familie. Spahn soll Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) bereits vorab persönlich über die Geburt informiert haben.
Das Paar ist sich laut der Nachricht an Freunde bewusst, dass das Thema Leihmutterschaft kontrovers diskutiert wird. "Uns ist bewusst, dass wir Euch mit dieser Nachricht überraschen, und dass sich zum Thema Leihmutterschaft auch Fragen stellen. Diese beantworten wir Euch gerne", heißt es dem Bericht zufolge.
In Deutschland ist Leihmutterschaft rechtlich verboten. Viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch wenden sich deshalb an Länder wie die USA, wo die Regelungen je nach Bundesstaat unterschiedlich sind.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2014 entschieden, dass eine im Ausland festgestellte Elternschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland anerkannt werden kann – etwa, wenn einer der Wunschelternteile der genetische Vater des Kindes ist.
Titelfoto: Annette Riedl/dpa

