Teenager überquert Gleise vor Zug: Vollbremsung!

Biberach an der Riß - Diese leichtsinnige Aktion hätte böse ins Auge gehen können! Ein Zugführer sah sich zu einer Vollbremsung genötigt, weil ein Jugendlicher am Bahnhof Biberach unvermittelt die Gleise überquerte.

Eine waghalsige Aktion leistete sich ein Teenager am Bahnhof Biberach (Riß).
Eine waghalsige Aktion leistete sich ein Teenager am Bahnhof Biberach (Riß).  © Federico Gambarini/dpa

Nach Polizeiangaben hat ein 15-Jähriger am gestrigen Donnerstag die Gleise am Bahnhof Biberach (Riß) überquert und dadurch einen herannahenden Zug zu einer Schnellbremsung gezwungen.

Bisherigen Erkenntnissen zufolge soll der Teenager gegen 20.47 Uhr die Bahngleise am Bahnhof überquert haben, um so auf den Bahnsteig 2 zu gelangen. Der Lokführer eines herannahenden Regionalzuges in Richtung Ulm erkannte den Jugendlichen in den Gleisen, gab einen Achtungspfiff ab und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein.

Der 15 Jahre alte kanadische Staatsangehörige verließ daraufhin wohl noch rechtzeitig den Gleisbereich und stieg wenig später in den Regionalzug in Richtung Ulm.

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Da er gegenüber dem Zugbegleiter zudem offenbar kein gültiges Ticket vorweisen konnte, wurde die Bundespolizei über den Sachverhalt informiert. Eine alarmierte Streife konnte den Jugendlichen bei der Ankunft des Zuges am Ulmer Hauptbahnhof antreffen und auf die Dienststelle verbringen.

Bundespolizei warnt ausdrücklich

Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an einen Erziehungsberechtigten übergeben und muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und des Erschleichens von Leistungen rechnen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt.

Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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