Nach Haft-Verlängerung: "Querdenken"-Initiator Ballweg legt Beschwerde ein

Stuttgart - Nach der Verlängerung der Untersuchungshaft für "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg (48) haben dessen Anwälte wie angekündigt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Michael Ballweg (48) im Jahr 2020 auf einer Protestkundgebung der Initiative "Querdenken" auf dem Cannstatter Wasen.
Michael Ballweg (48) im Jahr 2020 auf einer Protestkundgebung der Initiative "Querdenken" auf dem Cannstatter Wasen.  © Christoph Schmidt/dpa

Die Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig.

Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen. Aus Sicht der Anwälte ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monieren sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können.

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Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa

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