Stuttgarter Gemeinderat stimmt über messerfreie Zone ab

Stuttgart - Fast täglich gibt es Verbrechen, die mit einem Messer als Tatwaffe begangen werden. Zuletzt etwa die Attacke auf zwei Mädchen in Illerkirchberg, nach der eine der Angegriffenen starb. Stuttgart will als erste Stadt im Südwesten eine messerfreie Zone einführen. Zunächst ist der Gemeinderat am Zug.

Ein Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung steht auf dem Schlossplatz in Stuttgart.
Ein Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung steht auf dem Schlossplatz in Stuttgart.  © Bernd Weissbrod/dpa

Der Stuttgarter Gemeinderat entscheidet an diesem Donnerstag über die Einführung einer solchen Zone in der Innenstadt. Oberbürgermeister Frank Nopper (61, CDU) kann mit einer Mehrheit für seine Beschlussvorlage rechnen.

Die Fraktionen von CDU, Grünen, Freien Wählern und AfD stehen hinter dem Vorschlag, Messer mit mehr als vier Zentimeter Klingenlänge im Cityring samt Stadtgarten temporär zu verbieten.

Noppers Ziel: "Die öffentliche Sicherheit sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in Stuttgart zu verbessern." Er stellt aber auch klar: "Wir werden nicht alle Messerstechereien verhindern können, wollen aber deren Zahl spürbar reduzieren." Zuletzt hätten die Messerdelikte in der Stadt spürbar zugenommen. Bundesweit nutzen bereits viele Großstädte - allen voran Hamburg - solche Verbotsregelungen.

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Kritik kommt von FDP, SPD und dem Linksbündnis wegen Eingriffen in Grundrechte. Angesichts der rückläufigen Zahl von Messerdelikten in Stuttgart finden viele Stadträte die Maßnahme auch nicht verhältnismäßig. Das vorerst auf zwei Jahre begrenzte Verbot soll in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst durchgesetzt werden.

An Tagen vor Feiertagen gilt das Verbot dann auch von 20 bis 6 Uhr. Die Zone umfasst den Cityring samt Stadtgarten. Bei Durchsuchungen gefundene illegale Messer könnten - anders als bislang - konfisziert werden. Im Einzelfall kann es zu Leibesvisitationen kommen.

Regelbrechern drohen Geldstrafen

Das Verbot zielt nicht auf das "Messer für das Vesperbrot" ab, wie der Stuttgarter Polizeipräsident Markus Eisenbraun erläutert. Ordnungswidrig verhält sich aber jeder, der in der Verbotszone ein Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimeter bei sich trägt.

Bislang ist nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern verboten. Wer die Regel missachtet, kann mit einer Geldbuße von zunächst 200 Euro bis maximal 10.000 Euro bei mehrfachen Verstößen belangt werden.

Für den Beamten Eisenbraun ist das Verbot nur ein Baustein einer Sicherheitsarchitektur, zu der auch die am Schlossplatz eingesetzte Videoüberwachung und mobile Jugendarbeit gehören.

Titelfoto: Bernd Weissbrod/dpa

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