Geflohener Sex-Täter auf Krankenstation: Konnte bei Festnahme kaum selber laufen

Potsdam - Der zwei Wochen nach seiner Flucht wieder gefasste Straftäter (64) aus der Sicherungsverwahrung wird wegen seines schlechten Gesundheitszustandes im Gefängnis-Krankenhaus in Brandenburg an der Havel behandelt.

Der 64-jährige Straftäter befindet sich aufgrund seines sehr geschwächten Zustands zurzeit auf der Krankenstation der JVA Brandenburg an der Havel. (Archivfoto)
Der 64-jährige Straftäter befindet sich aufgrund seines sehr geschwächten Zustands zurzeit auf der Krankenstation der JVA Brandenburg an der Havel. (Archivfoto)  © Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa

Es sei sehr geschwächt und habe kaum selber laufen können, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Ariadne Ioakimidis, am Mittwoch. Sie nannte seinen Gesundheitszustand "ernst".

Der Gesuchte habe sich während der Fahndung vermutlich nicht mehr getraut, Unterschlupf zu suchen und habe womöglich im Freien übernachtet und sich kaum mit Nahrung versorgt. Es sei unklar, wie schnell er sich erhole.

Die Polizei nahm den wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilten Straftäter aus der Sicherungsverwahrung am Dienstagnachmittag auf einem Hochsitz nördlich des Stadtzentrums von Nauen fest.

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Vor zwei Wochen hatte er Ausgang bekommen und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen.

Flucht während Ausgang keine Straftat, aber Lockerungen wegen Flucht kaum denkbar

Das Justizministerium ist weiterhin mit der Aufarbeitung des Falls beschäftigt. "Mit dem Sicherungsverwahrten sind, wenn und soweit sein Gesundheitszustand es zulässt, anstaltsintern Gespräche beabsichtigt", sagte die Sprecherin. Lockerungen in der Sicherungsverwahrung sind wegen seiner Flucht kaum denkbar.

"Die Prognose für ihn hat sich sicherlich nicht verbessert", meinte die Ministeriumssprecherin. Eine Straftat ist die Flucht während seines Ausgangs aber nicht. "Das schlichte Entweichen ist nicht strafbar."

Titelfoto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa

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