Dutzende Köder im Erzgebirge verteilt! Urteil gegen Hundehasser

Aue-Bad Schlema - Neun Monate lang hielt ein Hundehasser das westerzgebirgische Schönheide in Atem. Dietmar S. (68, Name geändert) schien vernarrt in Hunde-Leid gewesen zu sein. Mindestens 44 Wurstköder verteilte er im Ort. Ein Hund biss an, konnte nur dank einer Not-OP gerettet werden. Am Dienstag musste sich der Tierquäler dem Richter am Amtsgericht Aue-Bad Schlema stellen.

Einer von Dutzenden Hundeködern, die in Schönheide gefunden wurden. Die Wurst wurde mit Nägeln präpariert.
Einer von Dutzenden Hundeködern, die in Schönheide gefunden wurden. Die Wurst wurde mit Nägeln präpariert.  © privat

Dietmar S. gab alles zu. Sein Motiv: ein Rätsel. "Ich kann mir das selbst nicht erklären", nuschelte er leise. Er sei selbst mal Herrchen gewesen. Richter und Staatsanwalt konnten sich die kriminelle Energie des Rentners daher kaum erklären. Einzig depressive Phasen könnten ein möglicher Grund für die Taten sein.

Zwischen Januar und September 2020 verteilte Dietmar S. mindestens 44 Köder. "Die Dunkelziffer dürfte höher sein", so Richter Lutz Herrmann (57). Käse, Obst oder Wurst wurden mit Nägeln, Messerklingen oder ähnlichem präpariert.

Laut Staatsanwalt Markus Schori (54) habe er damals das ganze Dorf in Angst versetzt. Gleichzeitig gab es viele Bürgerhinweise. Auf einer privaten Kamera sei der Angeklagte schließlich bei einer Wurfbewegung zu erkennen gewesen. Zum Glück schluckte "nur" ein Labrador-Dackel-Mischling den Köder. Dietmar S. zahlte dem Hundebesitzer 1000 Euro für die Not-OP.

Dietmar S. (68, Name geändert) und sein Anwalt haben die Geldstrafe bereits akzeptiert.
Dietmar S. (68, Name geändert) und sein Anwalt haben die Geldstrafe bereits akzeptiert.  © Kristin Schmidt

Richter Herrmann, selbst Hundebesitzer, wurde bei der Urteilsbegründung deutlich: "Ich weiß nicht, was ich oder meine Frau gemacht hätten, wenn ich Sie erwischt hätte. Als ich zum ersten Mal davon gehört habe, habe ich sofort an Freiheitsstrafe gedacht." Herrmann sah aufgrund der Krankheit jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit und verurteilte den Rentner wegen 44-facher versuchter Sachbeschädigung und Tiermisshandlung zu 4800 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze à 30 Euro).

Titelfoto: Kristin Schmidt

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