Polizist beleidigt? Prozess nach Anti-Corona-Demo gegen NPD-Stadtrat Hartung

Aue-Bad Schlema - Binnen zwei Wochen musste sich NPD-Stadtrat Stefan Hartung (32) schon das zweite Mal vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema ging's am Dienstag um Beleidigung eines Polizisten auf Facebook.

Stefan Hartung (32, NPD) gerät immer wieder in Konflikte mit der Polizei. Diesmal ging's um Beleidigung.
Stefan Hartung (32, NPD) gerät immer wieder in Konflikte mit der Polizei. Diesmal ging's um Beleidigung.  © Ralph Kunz

Rückblick: Als Versammlungsleiter rief Stefan Hartung am 1. Mai 2020 in Aue zur Anti-Corona-Demo auf. In der Rudolf-Breitscheid-Straße eskalierte die Situation.

Ein Demo-Teilnehmer befand sich mit einem Polizisten im Handgemenge. Weitere Beamte kamen hinzu und fixierten den Demonstranten am Boden. Hartung teilte auf Facebook ein Video von der Aktion und nannte den Polizisten "kriminell".

"Ich wollte ihn nicht beleidigen. Ich habe damit den unverhältnismäßigen Einsatz der Polizei kritisiert", so Stefan Hartung. Für den betroffenen Polizisten war diese Aussage ein Schlag gegen die Berufsehre: "Wenn ein Polizist kriminell ist, gehört er da ja eigentlich nicht hin", so der Beamte (32). Zwei Strafverfahren gegen ihn zu dieser Sache wurden eingestellt.

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Anwalt Martin Kohlmann (44) hielt andere Urteile vor, bei denen das Wort "kriminell" nicht als Beleidigung aufgefasst wurde. Richter Detlef Kramer (56) stimmte in seinem Urteil zu: "In diesem Fall ist es Meinungsfreiheit und bezieht sich auf das Geschehen und nicht die Person, die der Angeklagte nicht kannte." Freispruch.

Vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema wurde der Politiker freigesprochen.
Vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema wurde der Politiker freigesprochen.  © Ralph Kunz

Erst vor zwei Wochen stand Stefan Hartung vor dem Amtsgericht Chemnitz, weil er ein Gespräch mit einem Polizisten im Netz veröffentlicht hatte. Dafür muss der Erzgebirger 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Titelfoto: Ralph Kunz

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