Illegale Drohnen vor dem Zellenfenster: So schützen sich Hessens Gefängnisse
Wiesbaden - Die Fenster der hessischen Gefängnisse sind mit einer Zusatzvergitterung gegen illegale Drohnen geschützt.
Diese über dem normalen Gitter angebrachte Feinvergitterung soll verhindern, dass durch eine an das Zellenfenster gesteuerte Drohne unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden können.
Das teilte das Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Illegale Flüge über den hessischen Justizvollzugsanstalten wurden demnach in den vergangenen Jahren nicht registriert.
Der bislang letzte Fall ereignete sich nach Angaben des Justizministeriums im Jahr 2018.
Dabei war bei der nächtlichen Hofkontrolle im Werkbereich einer JVA eine auf dem Boden liegende Drohne mit drei Mini-Mobilfunktelefonen nebst SIM-Karten, einem Ladekabel sowie einem USB-Stick sichergestellt worden.
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