Bayern bremst weiter! Erster von 30 Cannabis-Clubanträgen entschieden

München - Der Freistaat Bayern bremst bei der Vergabe von Genehmigung für Cannabis-Clubs weiter. Und hält damit die Nachfrage über illegale Wege – sofern man nicht selber anbauen kann – effektiv am Leben.

Der Anbau, Besitz und – wie schon seit vielen Jahren – Konsum von Cannabis ist bundesweit legal. Bayern versucht es dennoch den Konsumenten so schwer wie möglich zu machen. (Symbolbild)
Der Anbau, Besitz und – wie schon seit vielen Jahren – Konsum von Cannabis ist bundesweit legal. Bayern versucht es dennoch den Konsumenten so schwer wie möglich zu machen. (Symbolbild)  © 123rf/Peter Ksinan

Ein halbes Jahr nach dem gesetzlichen Startschuss hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) genau für eine Anfrage eine Entscheidung treffen können.

Und – es ist schon fast vorhersehbar – es handelte sich um eine Absage. Abgelehnt wurde die Anfrage des "Cannabis Social Club CSC-Minga".

Der Grund sei die Satzung gewesen, wie der CSC selbst – unter anderem in einer Instagram-Story – mitteilte. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternative Angebote zur Mitwirkung angeboten werden.

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Laut LGL widerspreche dies den gesetzlichen Vorgaben, wie es im Ablehnungsbescheid heißen soll: "Die aktive Mitwirkung von allen Mitgliedern beim gemeinschaftlichen Eigenanbau (...) ist Grundbestandteil für die Zulässigkeit des Cannabisanbaus in Anbauvereinigungen."

Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Erdinc Tuncer, bezeichnete diese Begründung als "empörend und inakzeptabel".

Club-Post: LGL soll sich fragen, ob man "moralisch so tief sinken will"

Keine Möglichkeit, selber anzubauen? Mit legalen Vereinen wird es in Bayern – anders als in anderen Bundesländern – wohl noch ziemlich lange dauern. (Symbolbild)
Keine Möglichkeit, selber anzubauen? Mit legalen Vereinen wird es in Bayern – anders als in anderen Bundesländern – wohl noch ziemlich lange dauern. (Symbolbild)  © 123RF/Katarzyna Białasiewicz

Der Absatz sei bewusst so formuliert worden, um Menschen mit Behinderungen, die sich nicht aktiv am Anbau beteiligen können, nicht auszuschließen.

Laut Instagram-Beitrag würde – aus Sicht des Vereins – das Gesetz durchaus Möglichkeiten "zu anderen Mitwirkungsarten" zulassen. Außerdem beruft man sich auf das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Der CSC Minga schreibt außerdem: "Jenseits aller politischen/behördlichen Überzeugungen, Richtlinien, Anweisungen, etc. sollte man sich unserer Auffassung nach beim LGL dringend die Frage stellen, ob man wirklich moralisch so tief sinken will."

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Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits erste Genehmigungen vergeben. Das von CSU und Freien Wählern geführte Bayern hatte noch vor Inkrafttreten des Gesetzes angekündigt, Anträge besonders intensiv zu prüfen und die Vorschriften maximal restriktiv auszulegen.

29 weitere Anfragen stehen in Bayern noch zur Prüfung aus. Beim aktuellen Tempo wären diese im Sommer 2054 abgearbeitet. Den Schwarzmarkt wird das vermutlich freuen.

Titelfoto: 123RF/Katarzyna Białasiewicz

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