Ermittlungen wegen Kriegsverherrlichung: Russin nicht abgeschoben

Landshut - Entgegen Berichten mehrerer Online-Medien und auf sozialen Netzwerken ist eine Russin, die den Krieg in der Ukraine verherrlicht haben soll, nicht abgeschoben worden.

Gegen die 30-jährige Russin aus Landshut wird wegen Beleidigung und Billigung von Straftaten ermittelt. (Symbolbild)
Gegen die 30-jährige Russin aus Landshut wird wegen Beleidigung und Billigung von Straftaten ermittelt. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

"Sie hält sich nach wie vor in Deutschland auf", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut am Dienstag. Abschiebungen von Deutschland nach Russland seien derzeit weiter ausgesetzt.

Gegen die 30-Jährige aus Landshut in Niederbayern wird ermittelt, weil sie mehrfach auf sozialen Netzwerken den russischen Einmarsch in die Ukraine befürwortet und glorifiziert haben soll.

Bei einer Durchsuchung Mitte Oktober hatten Ermittler deshalb in ihrer Wohnung drei Smartphones und ein Notebook beschlagnahmt. Die Auswertung der Dateien auf den Geräten dauere noch an, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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Ermittelt wird wegen des Verdachts der Beleidigung und Billigung von Straftaten.

Mehrere Online-Medien und Nutzer sozialer Netzwerke hatten berichtet, die 30-Jährige sei abgeschoben worden. Dazu wurde ein Video geteilt, das die Frau in Begleitung von Polizisten an einem Flughafen zeigen soll.

Die Frau hatte sich früheren Polizeiangaben zufolge zwar ohne gültige Erlaubnis in Deutschland aufgehalten. Eine Abschiebung sei aber nicht erfolgt, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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