Nicht rechtens? Verbraucherzentrale kritisiert Berechnung der Gasumlage bei EWE

Hannover - Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das vom Energieversorger EWE angekündigte Verfahren zur Erhebung der Gasumlage für nicht rechtens.

"Das Vorgehen ist nicht zulässig, eine solche Umlage der Gasumlagen ist nicht rechtens", sagte die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Julia Schröder. (Archivbild)
"Das Vorgehen ist nicht zulässig, eine solche Umlage der Gasumlagen ist nicht rechtens", sagte die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Julia Schröder. (Archivbild)  © picture alliance / Jörg Sarbach/dpa

EWE hatte angekündigt, die Umlage erst vom 1. November an von seinen rund 700.000 Erdgas-Kunden zu verlangen. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage werde aber auf die übrigen beiden Monate des Quartals verteilt.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale würden damit geltende Fristen ausgehebelt und gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.

"Das Vorgehen ist nicht zulässig, eine solche Umlage der Gasumlagen ist nicht rechtens", sagte die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Julia Schröder. "Die Höhe der Umlagen ist klar definiert und liegt nicht im Ermessen der Versorger." Zahlreiche irritierte Kunden hätten sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet, hieß es in einer Mitteilung vom Montag.

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Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden, den erhöhten Kosten der Umlagen zu widersprechen und gegenüber EWE schriftlich zu erklären, dass sie die Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten.

Außerdem sollten sie die Zählerstände am 1. und 31. Oktober festzuhalten, um den Gasverbrauch für Oktober zu dokumentieren.

Titelfoto: picture alliance / Jörg Sarbach/dpa

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