Erhebliche Einschränkungen: Verdi in NRW weitet Warnstreiks im öffentlichen Dienst aus

Köln/Potsdam - Im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen weitet die Gewerkschaft Verdi in Nordrhein-Westfalen ihre Warnstreiks aus. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi rief alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst im Großraum Köln, Bonn und Leverkusen für Montag zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat.
Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat.  © Carsten Koall/dpa

Es werde dadurch unter anderem zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr und am Flughafen Köln/Bonn kommen, kündigte Verdi am Donnerstagabend an.

In den Kommunen müssten sich die Menschen auf längere Wartezeiten in den Ämtern einstellen. Fast alle Kindertagesstätten in Köln, Bonn, Troisdorf, Hennef und Gummersbach würden betroffen sein. Das gelte auch für die kommunalen Krankenhäuser sowie die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe in der Region.

Die Arbeitgeber hatten bei den bundesweiten Verhandlungen in Potsdam am Donnerstag ein Angebot vorgelegt. Es umfasst unter anderem eine Entgelterhöhung von insgesamt fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2500 Euro.

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Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat.

Die Gewerkschaften wiesen das Angebot der Arbeitgeber als völlig unzureichend zurück. "Statt berechtigte Warnstreiks als Reaktion auf die respektlose Haltung der Arbeitgeberseite zu diskreditieren, müssen sich die öffentlichen Arbeitgeber besser fragen, wie klug angesichts des Fachkräftemangels und steigender Preise die Verweigerung eines verhandlungsfähigen Angebotes ist", sagte der Verdi-Bezirksgeschäftsführer für Köln-Bonn-Leverkusen, Daniel Kolle.

Am 27. März sollen die Verhandlungen für die Beschäftigten in Bund und Kommunen fortgesetzt werden. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Länder gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa

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