Nach Urteil zur Arbeitszeit-Erfassung: Minister Laumann fordert zügige Umsetzung in NRW

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) fordert, das Arbeitszeiterfassungsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rasch umzusetzen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bezog sich in seiner Begründung auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bezog sich in seiner Begründung auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.  © Sina Schuldt/dpa

"Jetzt muss das jahrelange Hin und Her von Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium ein Ende haben und bei der Reform des Arbeitszeitgesetzes klipp und klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stunden aufgezeichnet werden müssen", unterstrich Laumann am Mittwoch in Düsseldorf.

Er freue sich über die höchstrichterliche Entscheidung. "Denn ich habe nie verstanden, dass bei Menschen, die nach Stundenlohn bezahlt werden, die Stunden nicht aufgeschrieben werden."

Inzwischen gebe es viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit sehr unbürokratisch digital zu erfassen. Insofern sei das auch nicht mit großem Aufwand verbunden. Gleichzeitig stärke eine genaue Erfassung die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, betonte Laumann.

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Nach einem Urteil des BAG vom Dienstag besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Darüber wird in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit aber noch heftig diskutiert.

Das BAG bezog sich in seiner Begründung auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Anlass für die Klärung vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht war ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat mit der Forderung gescheitert war, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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