Gemeinnützige Arbeit statt Haft: 46 Jahre Freiheitsstrafe abgewendet

Naumburg - Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 435 Verurteilte die gegen sie verhängten Ersatzfreiheitsstrafen durch Arbeitsstunden abgewendet.

Um den schwedischen Gardinen zu entgehen, haben viele Verurteilte im Jahr 2022 gemeinnützig gearbeitet. (Symbolbild)
Um den schwedischen Gardinen zu entgehen, haben viele Verurteilte im Jahr 2022 gemeinnützig gearbeitet. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Das waren 12,4 Prozent mehr als noch 2021, wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrer jüngsten Jahresbilanz mitteilte.

Die Zahl der eingesparten Hafttage sei mit 16.845 um 2,2 Prozent angestiegen. "Die unerwünschte Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen ist damit in vielen Fällen vermieden worden; insgesamt wurde die Vollstreckung von mehr als 46 Jahren Freiheitsstrafe abgewendet", hieß es weiter.

In der Regel müssen die Verurteilten sechs Stunden freie Arbeit leisten, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen zu müssen. Die Arbeit muss unentgeltlich und gemeinnützig sein, also dem öffentlichen Wohl dienen.

Damit spart das Land zum Beispiel die ansonsten anfallenden Kosten für die Unterbringung eines zu einer Geldstrafe Verurteilten in einer Justizvollzugsanstalt.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

Mehr zum Thema Sachsen-Anhalt: