Masernausbruch in Halle: Unterricht an Grundschule findet wieder statt

Halle (Saale) - "Am Dienstag findet in der Grundschule am Kirchteich wieder Unterricht statt", hieß es am Dienstagmorgen auf der Webseite der Grundschule in Halle. Am Montag war die Schule dort zunächst wegen der Masernerkrankung eines Lehrers ausgefallen.

Seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetzt. Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler müssen deshalb eine Masernimpfung nachweisen. Eine Ausnahme besteht für Menschen, die vor 1970 geboren sind.
Seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetzt. Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler müssen deshalb eine Masernimpfung nachweisen. Eine Ausnahme besteht für Menschen, die vor 1970 geboren sind.  © Marius Becker/dpa

Auch an einer Berufsschule in Halle war eine "jugendliche Person" an Masern erkrankt. Nach Angaben der Stadt gab es keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den Fällen.

Sieben der 28 Lehrkräfte der betroffenen Grundschule mussten wegen der Erkrankung ihres Kollegen vorerst in Quarantäne. Deshalb war der Lehrbetrieb nicht aufrechtzuerhalten. Ohnehin steht das Schuljahr in Sachsen-Anhalt kurz vor dem Ende. Am Mittwoch soll es an der Schule Zeugnisse geben.

Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler eine Masernimpfung nachweisen. Gleiches gilt für das Personal und die Kinder in Kindertageseinrichtungen. Für Menschen, die vor 1970 geboren wurden, besteht keine Nachweispflicht.

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"Die ausgesprochenen Quarantänen für Lehrkräfte betreffen vorrangig vor 1970 geborene Personen. Zwei Fälle sind aktuell in der weiteren Ermittlung", erklärte der Sprecher.

Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Eine Maserninfektion schwächt das Immunsystem und kann schwere Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung zur Folge haben.

Bei etwa einem von 1000 Erkrankten kommt es nach Angaben der Behörde zu einer Gehirnentzündung.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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