Zu Unrecht in U-Haft: Land zahlte 38.000 Euro Entschädigung
Magdeburg - Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt zehn Personen eine Entschädigung für eine Untersuchungshaft erhalten, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt herausgestellt hat.
Für insgesamt 1208 Tage seien den Betroffenen insgesamt 38.050 Euro Haftentschädigung ausgezahlt worden, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit.
Im Jahr 2020 waren Haftentschädigungen in Höhe von 11.550 Euro gezahlt worden.
Eine Tendenz ist daraus laut Ministerium aber nicht abzuleiten, denn im vierten Quartal 2020 habe der Bundesgesetzgeber die Summe von 25 Euro pro Tag auf 75 Euro angehoben.
Zahlen für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.
Titelfoto: Daniel Naupold/dpa