Stallpflicht: Geflügelpest im Landkreis Wittenberg nachgewiesen

Wittenberg - Im Landkreis Wittenberg ist bei fünf Lachmöwen die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Zur Eindämmung gilt ab dem 28. April eine Stallpflicht für Geflügel. (Symbolbild)
Zur Eindämmung gilt ab dem 28. April eine Stallpflicht für Geflügel. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landesamt für Verbraucherschutz habe den Erreger der Klassischen Geflügelpest, das Aviäre Influenzavirus A, Subtyp H5 nachgewiesen, teilte der Landkreis mit.

Zahlreiche verendete Möwen waren demnach am Montag an einem See in der Nähe des Annaburger Ortsteils Prettin gefunden worden. Wie viele Tiere untersucht wurden, teilte der Landkreis nicht mit.

Der Landkreis legte eine ab diesem Freitag (28. April) geltende Stallpflicht für Geflügel in den Annaburger Ortsteilen Prettin, Axien, Gehmen, Hohndorf und Labrun fest.

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Dort dürfen vorerst auch keine Geflügelausstellungen und -märkte mehr stattfinden. Geflügelhalter im gesamten Landkreis müssten Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten, hieß es.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung. Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - kann durch verschiedene sogenannte Aviäre Influenzaviren ausgelöst werden. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko, sich mit dem aufgetretenen Virus H5N1 zu infizieren, selbst für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Vögeln als "sehr gering" ein.

In Vogelbeständen kann es sich jedoch leicht ausbreiten - für diese Tiere ist es eine tödliche Gefahr.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

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