41-Jähriger muss wegen Packung geklauter Würstchen in den Knast

Oschatz - Diese eine Packung Wiener Würstchen für 99 Cent war dann doch zu viel: Ein Richter vom Amtsgericht Torgau verurteilte einen gelernten Gärtner (41) zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung!

So eine Packung Wiener Würstchen von Netto könnte einen notorischen Ladendieb nun endgültig hinter Gitter bringen.
So eine Packung Wiener Würstchen von Netto könnte einen notorischen Ladendieb nun endgültig hinter Gitter bringen.  © Ove Landgraf

Das Bier und die Brötchen hatte der Ladendieb brav in den Korb gelegt. Die Würstchen aber wanderten in seine Bauchtasche. Der Netto-Marktleiter beobachtete ihn dabei. Vor Gericht gab der Dieb unumwunden zu, dass sein Tagesbudget erschöpft war.

Doch auch sein Kerbholz ist nicht unerschöpflich. Seit 2000 kassierte er 14 Vorstrafen, kam aber nie hinter Gitter. Die letzte Bewährungsstrafe von fünf Monaten war noch nicht abgelaufen. Für die Würstchen gab es drei Monate, die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ergab dann das halbe Jahr.

Für Richter Jörg Burmeister geht es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung: "Es wäre ein schlechtes Signal an die Öffentlichkeit, wenn ein Krimineller, der immer und immer wieder Straftaten – auch Bagatelltaten – begeht, auf Dauer ungesühnt davonkommt, weil er erneut nur eine Bewährungsstrafe erhält."

Seit 2000 kassierte der Wurstdieb 14 Vorstrafen, kam aber nie hinter Gitter - bis jetzt.
Seit 2000 kassierte der Wurstdieb 14 Vorstrafen, kam aber nie hinter Gitter - bis jetzt.  © dpa/Sebastian Willnow

Doch genau das könnte wieder passieren: Der Angeklagte legte Berufung beim Landgericht Leipzig ein...

Titelfoto: Ove Landgraf

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