Aufgepasst! Für diese Jahrgänge läuft die Umtauschfrist beim Führerschein bald ab

Sachsen - Der Umtausch der alten Papierführerscheine in Sachsen geht weiter und für die nächsten Jahrgänge läuft schon bald die Frist ab!

Für den rosafarbenen Papierführerschein läuft die Zeit ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen nun Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren "Lappen" umtauschen.
Für den rosafarbenen Papierführerschein läuft die Zeit ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen nun Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren "Lappen" umtauschen.  © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Betroffen sind alle Kraftfahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen. Für sie ist der Stichtag, an dem der alte "Lappen" umgetauscht sein muss, der 19. Januar. Also der Donnerstag in zwei Wochen.

Das neue Dokument muss persönlich in der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und so kurz vor Fristende kann es durchaus zu Wartezeiten bei den Terminen kommen, warnt der Landkreis Zwickau in seinem aktuellen Landkreiskurier.

"Ist die Umtauschfrist verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wer nach Ablauf der Frist in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro", heißt es in dem Informationsblatt weiter.

Strategiepapier fürs Bildungsland: Sachsen will Kopfnoten behalten
Sachsen Strategiepapier fürs Bildungsland: Sachsen will Kopfnoten behalten

Von der Umtauschpflicht sind als Nächstes die Jahrgänge 1965 bis 1970 betroffen, die dann genau in einem Jahr einen neuen Führerschein brauchen. In zwei Jahren sind dann alle dran, die 1971 oder später geboren sind. Stichtag ist jeweils immer der 19. Januar.

Im vergangenen Jahr war es teilweise zu Engpässen bei der Terminvergabe für den Führerscheinumtausch gekommen, sodass die Frist bis zum Juli 2022 verlängert wurde.

Auch Kartenführerscheine verlieren bald ihre Gültigkeit

Autofahrer, die schon einen modernen Kartenführerschein haben, müssen auch aufpassen, denn auch für sie gelten Umtauschfristen. Als Erstes sind diejenigen betroffen, die zwischen 1999 und 2001 ihren Führerschein ausgestellt bekommen haben. Sie müssen bis zum 19. Januar 2026 einen neuen "Lappen" beantragen.

Nach Vorgaben der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2006/126/EG) müssen bis 19. Januar 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit soll das Dokument nicht nur europaweit vereinheitlicht, sondern auch eine höhere Fälschungssicherheit erreicht werden.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Mehr zum Thema Sachsen: