Nach Termin-Engpass: Zusatztermine für Führerscheinumtausch in Chemnitz

Chemnitz - Nachdem die Chemnitzer Fahrerlaubnisbehörde im Januar bereits Extra-Termine für den Führerscheinumtausch angeboten hat, gibt es im Februar erneut zusätzliche Möglichkeiten, die alte Fahrerlaubnis umzutauschen.

Die alten Papier-Führerscheine müssen in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. (Symbolbild).
Die alten Papier-Führerscheine müssen in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. (Symbolbild).  © Andreas Arnold/dpa

Laut der dritten EU-Führerscheinrichtlinie mussten alle Verkehrsteilnehmer im Alter von 63 bis 68 bis zum 19. Januar ihren Papier-Führerschein in eine EU-Karten-Fahrerlaubnis tauschen. Doch hier ergab sich ein Problem: Bis Ende Februar waren in Chemnitz bislang keine Umtausch-Termine mehr frei.

Für den 4, März von 13 bis 17 Uhr räumt die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz nun erneut Zusatztermine für den Umtausch ein. Das Angebot richtet sich an alle Chemnitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958.

Allerdings ist der Führerscheinumtausch am 4. März nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ab dem 22. Februar entweder telefonisch über die 115 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de vereinbart werden.

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In der Mail müssen das Anliegen, der Name, Vorname, das Geburtsdatum, die Führerscheinnummer und falls der Führerschein nicht in Chemnitz/Karl-Marx-Stadt ausgestellt wurde - die damals ausstellende Behörde angegeben werden. Danach wird eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung per E-Mail zurückgeschickt.

Außerdem gibt es jeden Mittwoch zusätzliche Termine für den Führerschein-Umtausch. Da ist ebenfalls eine Terminreservierung erforderlich.

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz bietet nun erneut Zusatztermine für den Umtausch an.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz bietet nun erneut Zusatztermine für den Umtausch an.  © Maik Börner

Droht eine Strafe, wenn nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen konnte, muss keine Angst vor einer Strafe haben. Bis zum 19. Juli droht keine Geldbuße. Denn: Der Bundesrat stimmte am 11. Februar einer Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022 zu.

Der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach dem 19. Juli dann noch mit dem alten Papier-Dokument unterwegs ist, muss nach der Schonfrist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Eine Straftat begeht man dadurch aber nicht.

Allerdings weist der ADAC darauf hin, dass es im Ausland zu Problemen führen kann, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs ist.

Titelfoto: Maik Börner

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