Der neue Bußgeldkatalog: Was jetzt wie viel Strafe kostet
Sachsen - Ab heute tritt in Sachsen die nächste Corona-Verordnung in Kraft - mit ihr ein neuer Bußgeldkatalog. Und der hat es in sich. Vor allem bei wiederholten Verstößen gegen das von Sozialministerin Petra Köpping (61, SPD) erlassene Regelwerk kann es teuer werden.
Das Prinzip ist einfach: Im Grunde gibt es jetzt zwei Bußgeld-Größen - 150 und 500 Euro.
150 werden fällig, wenn man gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt.
Auch die Nichteinhaltung des auf anderthalb Meter vorgeschriebenen Mindestabstandes, der Verstoß gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie die Teilnahme an einer Versammlung werden mit diesem Bußgeld geahndet.
Aber Vorsicht:
Aus den 150 können schnell 300 oder 600 Euro werden! Denn der Regelsatz gilt nur beim "erstmaligen Verstoß". Bei jedem weiteren verdoppelt sich das Bußgeld.
Beispiel: Dreimal mit der Nachbarin beim öffentlichen Knutschen ohne Mindestabstand erwischt - macht 600 Euro. Und zwar für jeden!
Bußgelder werden nur bei Vorsatz fällig
Mit dem hohen Regelsatz von 500 Euro will Ministerin Köpping vor allem Geschäftsleute und Organisatoren von Demos abschrecken.
Das Bußgeld wird etwa dann fällig, wenn gegen die Betriebsuntersagung verstoßen wird, also ein Wirt im Gastraum serviert, ein Tierpark Besucher einlässt oder ein Fahrlehrer heimlich Kurse abhält.
Auch die Organisatoren von Demonstrationen möchte Köpping mit 500 Euro belangen.
Allerdings: Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche in mehreren Entscheidungen Versammlungsverbote gekippt.
Die Verfassungsrichter sahen in ähnlichen Corona-Verbotsverfügungen anderer Bundesländer eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (GG Artikel 8).
Wichtig: Bußgelder werden nur bei Vorsatz fällig. Wer fahrlässig und nur geringfügig gegen die Corona-Verordnung verstößt, kommt mit einem Verwarngeld von 50 Euro davon.
Einkaufen ohne Maske Bei Verstoß müssen Händler zahlen
"Ich und meine Maske" - ab Montag wird der alte Sido-Hit in Sachsen zur Devise. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen in Geschäften wird der Nase-Mund-Schutz zur Pflicht.
Verstöße dagegen werden recht unterschiedlich geahndet.
Während etwa Betreibern von Läden ein Bußgeld von 500 Euro droht, wenn sie die Mundschutz-Pflicht nicht durchsetzen, haben die Kunden nichts zu befürchten.
"Verstöße gegen die Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht bußgeldbewehrt", heißt es aus dem Sozialministerium.
Auch Verkäufer müssen nicht in jedem Fall Maske tragen.
Es müsse die Zumutbarkeit berücksichtigt werden, stellt das Ministerium klar.
Und nennt ein Beispiel: "In einer kleinen Bäckerei steht im Grunde nur eine Person den ganzen Tag hinter der Theke. Wenn es hier entsprechende Maßnahmen zur Abstandshaltung und Abtrennungsscheiben oder Ähnliches gibt, kann auf das Tragen der Maske auch zeitweise verzichtet werden."
So viel kostet es: Das sind Sachsens Corona-Bußgelder
Unzulässige Gruppenbildung - 150 Euro
Verstoß gegen Mindestabstand - 150 Euro
Als 16. Besucher am Gottesdienst (nur 15 Personen erlaubt) teilnehmen - 150 Euro
Privatparty feiern - 150 Euro
Spielplatz trotz Absperrung nutzen - 150 Euro
Mit Freunden auf Sportplatz Fußball spielen - 150 Euro
Oma im Altersheim besuchen - 150 Euro
Veranstaltung organisieren - 500 Euro
Als Hotelier Touristen beherbergen - 500 Euro
Restaurant für Gäste öffnen - 500 Euro
Prostitution vermitteln - 500 Euro
Tanzveranstaltungen durchführen - 500 Euro
An Tanzveranstaltungen teilnehmen - 150 Euro
Wettbüro oder Fitnessstudio für Kunden öffnen - 500 Euro
Titelfoto: Ronald Bonss