Der neue Bußgeldkatalog: Was jetzt wie viel Strafe kostet

Sachsen - Ab heute tritt in Sachsen die nächste Corona-Verordnung in Kraft - mit ihr ein neuer Bußgeldkatalog. Und der hat es in sich. Vor allem bei wiederholten Verstößen gegen das von Sozialministerin Petra Köpping (61, SPD) erlassene Regelwerk kann es teuer werden.

Anderthalb Meter Sicherheitsabstand - ist ab heute im öffentlichen Raum Pflicht.
Anderthalb Meter Sicherheitsabstand - ist ab heute im öffentlichen Raum Pflicht.  © Ronald Bonns

Das Prinzip ist einfach: Im Grunde gibt es jetzt zwei Bußgeld-Größen - 150 und 500 Euro. 

150 werden fällig, wenn man gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt. 

Auch die Nichteinhaltung des auf anderthalb Meter vorgeschriebenen Mindestabstandes, der Verstoß gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie die Teilnahme an einer Versammlung werden mit diesem Bußgeld geahndet.

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Sachsen Einmal hin, alles raus! In Heidenau wird ein ganzes Warenhaus verkauft

Aber Vorsicht: 

Aus den 150 können schnell 300 oder 600 Euro werden! Denn der Regelsatz gilt nur beim "erstmaligen Verstoß". Bei jedem weiteren verdoppelt sich das Bußgeld. 

Beispiel: Dreimal mit der Nachbarin beim öffentlichen Knutschen ohne Mindestabstand erwischt - macht 600 Euro. Und zwar für jeden!

Bußgelder werden nur bei Vorsatz fällig

Wie hier am Wochenende an den Elbwiesen in Dresden kontrollierten Sachsens Polizisten bis zuletzt die Ausgangsbeschränkungen. Ab Montag gibt es sie nicht mehr.
Wie hier am Wochenende an den Elbwiesen in Dresden kontrollierten Sachsens Polizisten bis zuletzt die Ausgangsbeschränkungen. Ab Montag gibt es sie nicht mehr.  © Ronald Bonss

Mit dem hohen Regelsatz von 500 Euro will Ministerin Köpping vor allem Geschäftsleute und Organisatoren von Demos abschrecken. 

Das Bußgeld wird etwa dann fällig, wenn gegen die Betriebsuntersagung verstoßen wird, also ein Wirt im Gastraum serviert, ein Tierpark Besucher einlässt oder ein Fahrlehrer heimlich Kurse abhält.

Auch die Organisatoren von Demonstrationen möchte Köpping mit 500 Euro belangen. 

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Allerdings: Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche in mehreren Entscheidungen Versammlungsverbote gekippt. 

Die Verfassungsrichter sahen in ähnlichen Corona-Verbotsverfügungen anderer Bundesländer eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (GG Artikel 8).

Wichtig: Bußgelder werden nur bei Vorsatz fällig. Wer fahrlässig und nur geringfügig gegen die Corona-Verordnung verstößt, kommt mit einem Verwarngeld von 50 Euro davon.

Einkaufen ohne Maske Bei Verstoß müssen Händler zahlen

Nun muss auch diese Dame Nase und Lippen verhüllen - im Supermarkt herrscht ab heute Maskenpflicht.
Nun muss auch diese Dame Nase und Lippen verhüllen - im Supermarkt herrscht ab heute Maskenpflicht.  © imago images / Panthermedia

"Ich und meine Maske" - ab Montag wird der alte Sido-Hit in Sachsen zur Devise. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen in Geschäften wird der Nase-Mund-Schutz zur Pflicht.

Verstöße dagegen werden recht unterschiedlich geahndet. 

Während etwa Betreibern von Läden ein Bußgeld von 500 Euro droht, wenn sie die Mundschutz-Pflicht nicht durchsetzen, haben die Kunden nichts zu befürchten. 

"Verstöße gegen die Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht bußgeldbewehrt", heißt es aus dem Sozialministerium.

Auch Verkäufer müssen nicht in jedem Fall Maske tragen. 

Es müsse die Zumutbarkeit berücksichtigt werden, stellt das Ministerium klar. 

Und nennt ein Beispiel: "In einer kleinen Bäckerei steht im Grunde nur eine Person den ganzen Tag hinter der Theke. Wenn es hier entsprechende Maßnahmen zur Abstandshaltung und Abtrennungsscheiben oder Ähnliches gibt, kann auf das Tragen der Maske auch zeitweise verzichtet werden."

Roter Sheriff: Sozialministerin Petra Köpping (61, SPD) droht ungehorsamen Bürgern mit drastischen Strafen.
Roter Sheriff: Sozialministerin Petra Köpping (61, SPD) droht ungehorsamen Bürgern mit drastischen Strafen.  © Petra Hornig

So viel kostet es: Das sind Sachsens Corona-Bußgelder

Unzulässige Gruppenbildung - 150 Euro

Verstoß gegen Mindestabstand - 150 Euro

Als 16. Besucher am Gottesdienst (nur 15 Personen erlaubt) teilnehmen - 150 Euro

Privatparty feiern - 150 Euro

Spielplatz trotz Absperrung nutzen - 150 Euro

Mit Freunden auf Sportplatz Fußball spielen - 150 Euro

Oma im Altersheim besuchen - 150 Euro

Veranstaltung organisieren - 500 Euro

Als Hotelier Touristen beherbergen - 500 Euro

Restaurant für Gäste öffnen - 500 Euro

Prostitution vermitteln - 500 Euro

Tanzveranstaltungen durchführen - 500 Euro

An Tanzveranstaltungen teilnehmen - 150 Euro

Wettbüro oder Fitnessstudio für Kunden öffnen - 500 Euro

Titelfoto: Ronald Bonss

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