Toter Bulle aus Othal: Amtstierarzt und Staatsanwalt verteidigen den Abschuss

Oberwiesenthal - Nachdem der flüchtige 600-Kilo-Bulle von Hammerunterwiesenthal (Erzgebirge) am Donnerstag erschossen wurde, kochen im Internet die Reaktionen hoch. Viele fragen sich, warum das Tier sterben musste. Veterinäramt und Staatsanwaltschaft haben dazu eine klare Meinung.

Am Donnerstag wurde der entlaufene Bulle in Cranzahl erschossen. (Symbolbild)
Am Donnerstag wurde der entlaufene Bulle in Cranzahl erschossen. (Symbolbild)  © imago/imagebroker

Die Kommentare auf Facebook sprechen eine klare Sprache: "Warum wird er gleich erschossen, es gibt doch auch Betäubungsmittel", schreibt eine Userin. Ein anderer fragt sich: "Warum muss man ihn denn töten?"

Das Rind wurde von einem Jagdpächter in einem Waldstück bei Cranzahl erlegt.

Musste der Bulle erschossen werden? "Ein 600 Kilogramm schweres männliches (unkastriertes) Tier stellt vom Verhalten her durchaus eine permanente Gefahr für die Öffentlichkeit dar", erläutert Amtstierarzt Mario Stein vom Veterinäramt des Erzgebirgskreises.

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Eine Betäubung des Bullen sei "sehr aufwendig hinsichtlich der Vorbereitung und der erforderlichen Schnelligkeit".

Auch der Chemnitzer Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein (63) sieht "keinen Anfangsverdacht für eine Straftat". Nur wenn ein Tier "ohne vernünftigen Grund" getötet wird, werde die Staatsanwaltschaft tätig.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein (63) sieht im Bullen-Abschuss keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein (63) sieht im Bullen-Abschuss keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.  © Harry Härtel/Haertelpress

"Aber wenn es dazu dient, die Allgemeinheit zu schützen, oder eine aktuelle Gefahr zu beseitigen, dann ist das kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz."

Titelfoto: Montage: IMAGO/Imagebroker, Harry Härtel/haertelpress

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