Experten fordern: Versicherungspflicht und Kennzeichen für Lastenräder!

Leipzig - Lastenräder sind vor allem in den Großstädten zum Symbol der grünen Verkehrswende geworden. Im sächsischen Landtagswahlkampf werden sie nun zum Thema - weil die schweren Vehikel nicht ungefährlich sind.

Auch zum Kindertransport werden Lastenräder gern genutzt. Einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zufolge sind die Kleinen bei Unfällen aber schlecht geschützt - vor allem ohne Helm.
Auch zum Kindertransport werden Lastenräder gern genutzt. Einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zufolge sind die Kleinen bei Unfällen aber schlecht geschützt - vor allem ohne Helm.  © picture alliance/dpa/mauritius images / Westend61 / R

Die Freien Wähler fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht und eine Pflichtversicherung für alle Lastenräder.

Für Verkehrsrechts-Experten ein längst fälliger Schritt. Bis zu 250 Kilo Transportgewicht haben moderne Lastenräder, die in der XL-Version auch gewerblich verwendet werden.

Obwohl solche Geschosse immense Personen- und Sachschäden anrichten können, werden sie rechtlich behandelt wie ganz normale Fahrräder.

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Weder müssen sie haftpflichtversichert sein noch ein Kennzeichen tragen. Und die Promille-Grenze für Fahrer liegt bei 1,6!

"Mofas mit 25 Kilometern pro Stunde benötigen eine Haftpflichtversicherung, Lastenfahrräder bis 25 km/h jedoch nicht. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar", sagt Thomas Weidinger, Sachsen-Chef der Freien Wähler (FW).

Potenzielle Schäden seien damit nicht abgesichert. Die Partei fordert deshalb eine Pflichtversicherung für Lastenräder.

Fachanwalt warnt: Großes Gefahrenpotenzial und erhebliches Haftungsrisiko

Solch ein Kennzeichen wie beim E-Scooter sollten auch Lastenräder haben, meinen Experten und auch die Freien Wähler.
Solch ein Kennzeichen wie beim E-Scooter sollten auch Lastenräder haben, meinen Experten und auch die Freien Wähler.  © PD Lüneburg

Zudem eine Kennzeichnung wie bei E-Scootern: "Durch die Größe von Lastenrädern blockieren sie durch das Parken entweder Fuß- oder Radwege. Die Ordnungsämter können diese Tatbestände aber nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben."

Auch unter Verkehrsjuristen werde der Umgang seit geraumer Zeit diskutiert, sagt Jan Vorwerg, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leipzig.

"Aufgrund ihres Gewichts und der Zuladung geht von Lastenrädern ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus, das mit einem normalen Fahrrad nicht mehr vergleichbar ist", erklärt der Experte.

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Habe der Fahrer keine Haftpflichtversicherung, würden Geschädigte oftmals auf ihrem Schaden sitzen bleiben, weiß Vorwerg aus seiner eigenen Praxis.

Und warnt: "Umgekehrt besteht auch ein erhebliches Haftungsrisiko für die Lastenradfahrer selbst, da diese ohne Versicherungsschutz mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden haften und sich bei einem Unfall schnell auf Jahre verschulden können."

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa/mauritius images / Westend61 / R; PD Lüneburg

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