Frist läuft bald ab: Nächste Jahrgänge müssen Führerschein umtauschen

Sachsen - Die nächste Frist für den Führerscheinumtausch läuft bald ab. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sollte deshalb den 19. Januar fest im Blick behalten.

Der alte Papierführerschein hat bald ausgedient, in Zukunft gelten moderne Führerscheine in Kartenform. (Symbolbild)
Der alte Papierführerschein hat bald ausgedient, in Zukunft gelten moderne Führerscheine in Kartenform. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Die Europäische Union hatte den gestaffelten Umtausch der alten Papierführerscheine gegen moderne Führerscheine in Kartenform beschlossen, um ein europaweit vereinheitlichtes Dokument zu haben, was fälschungssicherer sein soll.

Bisher mussten die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1964 ihre Führerscheine umtauschen. Alle, die 1971 oder später geboren wurden, haben bis 19. Januar 2025 Zeit, vor 1953 Geborene sogar bis 2033.

2024 sind nun die 1965- bis 1970-Geborenen dran. Wer sich von den Betroffenen noch nicht um einen Termin bei der zuständigen Behörde gekümmert hat, sollte sich aber beeilen. Bereits im Frühjahr hatte der Erzgebirgskreis empfohlen, den Antrag mindestens sechs Monate vor der Umtauschfrist zu stellen.

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Bewohner des Erzgebirgskreises, die aktuell von dem Umtausch betroffen sind, können sich über die Internetseite www.erzgebirgskreis.de das Antragsformular herunterladen und dann mit einem biometrischen Passbild sowie einer Kopie vom Personalausweis und einer Kopie des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in den Briefkästen der Dienstgebäude abgegeben. Der Führerschein wird dann zugeschickt.

Die Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie der Landkreis Zwickau, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Görlitz und der Vogtlandkreis bieten auf ihren jeweiligen Internetseiten Online-Terminvergaben an.

Wer Frist verpasst, dem droht Verwarngeld

Die "alten Lappen" verlieren nach dem 19. Januar ihre Gültigkeit. Wer dann noch keinen neuen Führerschein hat und in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

In den vergangenen Jahren hatte es teilweise Chaos am Ende der Umtauschfristen gegeben, viele Behörden hatten deshalb zusätzliche Termine angeboten.

Übrigens: Autofahrer, die bereits einen modernen Führerschein haben (ausgestellt zwischen 1999 und 2001), sollten sich den 19. Januar 2026 im Kalender markieren, denn bis dahin müssen auch sie einen neuen Führerschein beantragen.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

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