Geschenkte Freiheit zum Fest: So viele Gefangene werden in Sachsen früher entlassen

Dresden - Seit 2020 gibt es die sogenannte Weihnachtsamnestie in Sachsen. Auch in diesem Jahr kommen wieder Straftäter vorfristig frei.

Die ersten Gefangenen konnten die JVA bereits einen Monat vor dem Fest verlassen.
Die ersten Gefangenen konnten die JVA bereits einen Monat vor dem Fest verlassen.  © Robert Michael/dpa

Zum vierten Mal öffnen sich in Sachsen die Gefängnistüren für Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden, vor ihrem eigentlichen Haftende rund um die Feiertage.

Seit Mitte November kamen nach Angaben des Justizministeriums bisher 19 Erwachsene vorfristig aus dem Justizvollzug des Freistaates frei, darunter drei Frauen. Rechtliche Grundlage ist eine ministerielle Anordnung anlässlich des Weihnachtsfests.

Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 4. Januar 2024 regulär enden würde, wie ein Ministeriumssprecher sagte.

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Durch Gerichte und Staatsanwaltschaften seien insgesamt 21 Entlassungen angeordnet, einige Inhaftierte aber nicht im Freistaat untergebracht.

Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng.

Was gehört zu einer erfolgreichen Resozialisierung?

Bevor sich die Zellentür öffnet, müssen die Inhaftierten einige Voraussetzungen erfüllen. (Archivbild)
Bevor sich die Zellentür öffnet, müssen die Inhaftierten einige Voraussetzungen erfüllen. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu über zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene.

Zudem müssen medizinische Versorgung, Unterkunft und Lebensunterhalt sicher, Betroffene einverstanden und Gefangene in Ersatzhaft den Großteil der Strafe verbüßt haben.

"Positive, enge familiäre und soziale Bindungen sind ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Resozialisierung", nannte der Ministeriumssprecher Gründe für die Praxis. Ein stabiles soziales Netz helfe, "wieder Tritt zu fassen" und die vorzeitige Entlassung zur Weihnachtszeit für einen "Neuanfang" zu nutzen.

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Neben der Wiederintegration in Familie und soziales Umfeld seien vor den Feiertagen noch wichtige Behördengänge, Arztbesuche oder Therapie- und Vorstellungsgespräche möglich.

Bis 2019 war der Freistaat das einzige Bundesland neben Bayern ohne "Weihnachtsamnestie". Es kamen nur Gefangene vorfristig zu den Feiertagen nach Hause, deren Haft offiziell zwischen 22. Dezember und 2. Januar endete. Mit dem Wechsel von CDU zu Grüne an der Spitze des Justizministeriums passte sich Sachsen der in fast ganz Deutschland üblichen Praxis an.

Titelfoto: Montage: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa, Robert Michael/dpa

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