Heiz-Zuschuss für Öl, Flüssiggas oder Holzpellets: Wie kommen Hausbesitzer an das Geld?

Dresden/Berlin - Her mit der Kohle: Auch Nutzer von Öl- oder Pelletheizungen erhalten eine Entlastung für die immens gestiegenen Energiepreise.

Wer eine Ölheizung hat, bekommt eine Entlastung vom Staat, wenn er nachweisen kann, dass seine Heizkosten in diesem Jahr gestiegen sind. Ab wann das Geld beantragt werden kann, ist offen. Wann es kommt, sowieso.
Wer eine Ölheizung hat, bekommt eine Entlastung vom Staat, wenn er nachweisen kann, dass seine Heizkosten in diesem Jahr gestiegen sind. Ab wann das Geld beantragt werden kann, ist offen. Wann es kommt, sowieso.  © dpa/Christian Charisius

Das hat der Bund beschlossen, umsetzen muss das für Sachsen nun die Staatsregierung. Noch stehen hinter dem Antrags- und Auszahlungsprozedere aber jede Menge Fragezeichen.

Klar ist, dass pro Haushalt maximal 2000 Euro an Entlastung möglich sind. Wie die Beantragung erfolgen soll und wann die ersten Gelder fließen, ist aber noch völlig offen.

Dazu müsse innerhalb der Staatsregierung erst einmal geklärt werden, welches Ministerium zuständig ist, hieß es auf TAG24-Anfrage.

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Regierungssprecher Ralph Schreiber (51): "Der Bundestag hat gerade die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen und nun wird der Bundesrat sich mit den Gesetzesentwürfen befassen. Die Staatsregierung prüft derzeit, wie die Entlastung für Heizöl und Pellets im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern umgesetzt werden können."

Antragsberechtigt sind private Haushalte, die mit Heizöl, einer Pelletheizung, Flüssiggas oder mit Kaminöfen heizen. Die Verdoppelung der Heizkosten muss jeder Haushalt selbst tragen. Von dem, was darüber hinausgeht, übernimmt der Staat 80 Prozent. Als Nachweis genügt die Rechnung.

Pelletheizungen sind voll im Trend. Wer damit oder mit Flüssiggas heizt, kann ebenfalls in den Genuss der frisch beschlossenen Vergünstigung kommen.
Pelletheizungen sind voll im Trend. Wer damit oder mit Flüssiggas heizt, kann ebenfalls in den Genuss der frisch beschlossenen Vergünstigung kommen.  © IMAGO/Cord
Für Nutzer von Heizungen, die mit Fernwärme oder Gas betrieben werden, übernimmt der Staat für den Monat Dezember den Monatsabschlag.
Für Nutzer von Heizungen, die mit Fernwärme oder Gas betrieben werden, übernimmt der Staat für den Monat Dezember den Monatsabschlag.  © IMAGO/MIS
Sachsens Energieminister Wolfram Günther (49, Grüne): Wird sein Ministerium in Sachsen die Federführung für Anträge und Auszahlungen der "Ölpreisbremse" übernehmen? Noch ist alles offen!
Sachsens Energieminister Wolfram Günther (49, Grüne): Wird sein Ministerium in Sachsen die Federführung für Anträge und Auszahlungen der "Ölpreisbremse" übernehmen? Noch ist alles offen!  © Ove Landgraf

Die Regelung soll rückwirkend vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gelten. Nach TAG24-Informationen soll es für die Abwicklung in Sachsen bereits ein erstes Konzept geben, das so schnell wie möglich im Landtag abgestimmt werden soll.

Übrigens: Gas- und Fernwärmekunden müssen für Dezember keinen Abschlag bezahlen. Auch das übernimmt der Bund. Für weitere Entlastung sorgt die am Donnerstag beschlossene Gas- und Strompreisbremse.

Titelfoto: IMAGO/Cord

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