Heizkosten: Ab Mai kann der Zuschuss beantragt werden

Dresden/Berlin - Jetzt geht's los: Ab 8. Mai können private Nutzer von Öl- oder Pelletheizungen in Sachsen endlich einen Ausgleich für Kostensteigerungen im Zuge der Energiekrise beantragen - aber nur online.

Auch Nutzer von Holzpellets und anderer Energieträger können ab 8. Mai Ausgleichsgelder für die hohen Energiepreise beantragen. (Symbolbild)
Auch Nutzer von Holzpellets und anderer Energieträger können ab 8. Mai Ausgleichsgelder für die hohen Energiepreise beantragen. (Symbolbild)  © Imago/CHROMORANGE

Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen.

Auch Nutzer von Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks können Anträge stellen.

Das sind die Referenzpreise: Heizöl 71 Cent/l, Flüssiggas 57 Cent/l, Holzhackschnitzel 11 Cent/kg, Holzbriketts 28 Cent/kg, Scheitholz 85 Euro/Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent/kg - jeweils inklusive Umsatzsteuer.

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Mehr als 2000 Euro werden nicht erstattet, weniger als 100 auch nicht. Entscheidend ist das Lieferdatum (Rechnung). Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Für Antragsteller ohne Internet soll es eine Unterstützungs- und Beratungslösung über die Verbraucherzentralen geben.

Wer zu Hause mit Öl heizt, kann für 2022 Geld zurückbekommen.
Wer zu Hause mit Öl heizt, kann für 2022 Geld zurückbekommen.  © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Der Rechner Brennstoffhilfe ist bereits online.

Titelfoto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber

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