Kiffen wird auch in Sachsen legal: Was gilt?

Leipzig - Ab Ostermontag ist es so weit: Kiffen wird legal, auch in Sachsen - allerdings nicht ohne Einschränkungen. Dabei bleiben viele Fragen in Bezug auf Zulassung und Kontrolle der Anbauvereinigungen weiterhin unbeantwortet.

Ab Ostermontag ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. In Sachsen bleiben viele Fragen offen. Was erwartet die Menschen im Freistaat? (Symbolbild)
Ab Ostermontag ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. In Sachsen bleiben viele Fragen offen. Was erwartet die Menschen im Freistaat? (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

Die Gespräche innerhalb der Staatsregierung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes sind laut Sozialministerium derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch die sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC), die eine wichtige Rolle bei der geplanten Cannabis-Legalisierung spielen, warten auf Antworten.

Was genau gilt ab dem 1. April?

Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf.

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In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo darf geraucht werden?

Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Das sächsische Kultusministerium äußerte Bedenken an der neuen Gesetzgebung. "Wir haben schon genug Probleme mit dem Drogenkonsum von Jugendlichen, die Legalisierung wird die Probleme an den Schulen noch verschärfen", sagte der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (48, CDU).

Wie sieht es in der Leipziger und Dresdner Innenstadt aus?

Auf dem Leipziger Markt wäre das Rauchen von Cannabis laut Karte möglich. (Archivbild)
Auf dem Leipziger Markt wäre das Rauchen von Cannabis laut Karte möglich. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Auf Stadtplänen im Internet können Menschen entsprechende Bannmeilen einzeichnen. Geht man nach dieser Karte, darf in großen Teilen von Städten wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen oder Görlitz nicht öffentlich gekifft werden.

Auf dem Dresdner Altmarkt, an großen Teilen des Elbufers sowie auf dem Leipziger Markt oder an der Sachsenbrücke wäre das Rauchen von Cannabis demnach aber möglich.

Gibt es beim Autofahren eine Grenze, ähnlich wie beim Alkohol?

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Das Innenministerium in Dresden weist darauf hin, dass es weiterhin verboten sei, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu fahren. Die neue Regelung ändere beim Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Drogen, wie zum Beispiel Cannabis, nichts. Die Landespolizei werde im Rahmen von Verkehrskontrollen verstärkt ein Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit legen.

Wie will die Polizei das Gesetz kontrollieren?

Die sächsische Polizei will sich vorrangig auf Kriminalitätsschwerpunkte konzentrieren, um die Verbote aus dem neuen Gesetz durchzusetzen. Hierbei sollen Polizistinnen und Polizisten "Dealer" identifizieren sowie speziell Kinder, Jugendliche und Heranwachsende schützen.

Die Weitergabe von Cannabis bleibt nämlich weiterhin verboten. Konkreten Hinweisen auf Verstöße außerhalb der Kriminalitätsschwerpunkte - dazu zählt etwa das Kiffen an Schulen - will die Polizei in gewohnter Weise nachgehen.

Die neue Rechtslage stelle dabei keine bisher unbekannten Verbote auf. Die Vorgehensweise im spezifischen Einzelfall soll eng mit der örtlichen zuständigen Staatsanwaltschaft abgestimmt werden.

Gibt es bereits erste Cannabis-Clubs in Sachsen?

Cannabis-Clubs dürfen ab dem 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen. (Symbolbild)
Cannabis-Clubs dürfen ab dem 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen. (Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

Die sogenannten Cannabis-Clubs dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen.

Für sie gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist ebenfalls tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden.

Im Vereinsregister von Sachsen sind aktuell fünf aktive Clubs verzeichnet: zwei in Leipzig sowie jeweils einer in Dresden, Chemnitz und in der Oberlausitz. Der CSC-Leipzig teilte mit, dass der Verein noch in der Gründungsphase sei und noch keinen Anbauraum und keine Abgabestelle angemietet habe. Derzeit sei außerdem noch unklar, wer für die Lizenzvergabe zuständig sei. Der Verein hofft, dass noch vor der Sommerpause eine entsprechende Landesverordnung im Landesparlament verabschiedet wird.

Was heißt das für Justiz und Polizei?

Die sächsische Polizei hat sich nach Angaben des Innenministeriums bereits im Vorfeld auf die Rechtsänderung vorbereitet. So wurde etwa Schulungsunterlagen erstellt und Feinwaagen zum Wiegen von Cannabis beschafft.

Polizei und Justiz gehen dennoch davon aus, dass durch das Gesetz deutlich mehr Arbeit auf sie zukommt - unter anderem, weil Verurteilungen für Fälle, die künftig legal sind, rückwirkend straffrei ausgehen sollen.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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