Kita-Gesetz in Sachsen: Neue Regeln nehmen Eltern in die Pflicht

Dresden - Seit 1. August gilt in Sachsen ein neues Kita-Gesetz.

Die Chemnitzer Kinderärztin Cornelia Haupt untersucht in ihrer Praxis einen jungen Patienten. Die "Kita-Tauglichkeitsuntersuchung" ist nicht mehr Pflicht.
Die Chemnitzer Kinderärztin Cornelia Haupt untersucht in ihrer Praxis einen jungen Patienten. Die "Kita-Tauglichkeitsuntersuchung" ist nicht mehr Pflicht.  © Kristin Schmidt

Seit dem vorgestrigen Dienstag entfällt die sogenannte "Kita-Tauglichkeitsuntersuchung". Das schont den Geldbeutel der Eltern, nimmt sie aber auch in die Pflicht.

"Eltern sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die sich in der Kindertagesbetreuung auswirken können, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson mitzuteilen", heißt es dazu aus dem Kultusministerium.

Außerdem müssen die Eltern vor erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder gegenüber der Kindertagespflegeperson nachweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist - zum Beispiel mit dem Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen (Gelbes Heft).

Titelfoto: Kristin Schmidt

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