Klage gegen Enthüllungsbuch: Ex-AfD-Chefin Petry bekam ein wenig Recht - aber kein Geld

Leipzig/Dresden - Einigung vor Gericht: Die "Spiegel"-Journalistin Melanie Amann (44) veröffentlichte im Jahr 2017 ihr Buch "Angst für Deutschland" über die AfD. Deren ehemalige Chefin Frauke Petry (47) fühlte sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Beide trafen am Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht aufeinander.

Das Buch "Angst für Deutschland" kam 2017 heraus.
Das Buch "Angst für Deutschland" kam 2017 heraus.  © Droemer

15 Äußerungen waren es, die Frauke Petry in dem Buch zu ihrer Ex-Partei nicht passten. Diese sollte die Journalistin künftig unterlassen und außerdem 50.000 Euro zahlen.

Immerhin acht dieser Äußerungen sah auch das Landgericht Leipzig als kritisch an und gab dem Unterlassungsantrag in diesen Fällen statt, nicht aber der Zahlung.

Sowohl Amann als auch Petry gingen in Berufung und trafen sich am gestrigen Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht.

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Dort konnten sie sich jedoch auf einen Vergleich einigen: "Die Beklagte verpflichtet sich, vier Äußerungen zu unterlassen", so eine Sprecherin des Gerichts. "Sechs weitere darf sie weiterhin verbreiten. Auf eine Zahlung wird verzichtet."

Bis zum 21. März können jetzt beide Parteien Widerspruch gegen den Vergleich einlegen.

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (47, r.) sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Spiegel-Journalistin Melanie Amann (44, l.) verpflichtete sich, vier ihrer Äußerungen nicht mehr zu wiederholen.
Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (47, r.) sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Spiegel-Journalistin Melanie Amann (44, l.) verpflichtete sich, vier ihrer Äußerungen nicht mehr zu wiederholen.  © Bildmontage: Steve Schuster

Kommt es dazu, fällt das Oberlandesgericht eine Woche später eine Entscheidung.

Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster

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