Nach der Katastrophe ist vor dem Ernstfall: Sachsen plant für die nächsten Schadensfälle!

Dresden - Innenminister Armin Schuster (61, CDU) stellte am gestrigen Dienstag seine Pläne für eine Novelle des sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Mehr als 60 der insgesamt 74 Paragrafen des Blaulicht-Gesetzes werden geändert und durch weitere neue ergänzt.

Innenminister Armin Schuster (61, CDU) freut sich, dass er die Novelle des Blaulicht-Gesetzes im Kabinett am Dienstag "über die exekutive Rampe" schieben konnte.
Innenminister Armin Schuster (61, CDU) freut sich, dass er die Novelle des Blaulicht-Gesetzes im Kabinett am Dienstag "über die exekutive Rampe" schieben konnte.  © Holm Helis

Schuster: "Wir ziehen damit auch Konsequenzen aus den Katastrophenjahren, die hinter uns liegen."

Die Novelle packt viele Themen an: Schuster will mit dem neuen Gesetz Retter, Nothelfer sowie die kommunale Zusammenarbeit (u. a. mit Stützpunktfeuerwehren) stärken und die unterschiedliche Behandlung von ehrenamtlichen Helfern (Bergwacht, Wasserrettungsdienst) bei Notfalleinsätzen beenden.

Geplant ist zudem die Einführung der neuen Einsatzkategorie "Großschadensereignis" unterhalb des Katastrophenfalls, um klare Führungsstrukturen herstellen zu können, damit im Ernstfall besser geholfen werden kann.

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Sachsen Panne verzögert Feuerwehreinsatz in Mittelsachsen: VW brennt voll aus

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, auch zusätzlich Führungsunterstützung durch den Freistaat in Anspruch zu nehmen.

Das Gesetz legt den Rahmen fest, wie sich der Freistaat zukünftig an Kosten solcher Großschadensereignisse finanziell beteiligt. Der Minister hofft, so "raus aus dem Kostendilemma" zu kommen.

Eine Erkenntnis aus den Waldbränden im Sommer 2022. "Taktische Lage-Beurteilungen dürfen nicht überlagert werden von Kostenfragen."

Waldbrand im Sommer 2022 im Elbsandstein-Gebirge. Die Aufarbeitung der Katastrophe durch Experten zeigte, was besser gemacht werden kann. Diese Erkenntnisse fanden Berücksichtigung im neuen Gesetz.
Waldbrand im Sommer 2022 im Elbsandstein-Gebirge. Die Aufarbeitung der Katastrophe durch Experten zeigte, was besser gemacht werden kann. Diese Erkenntnisse fanden Berücksichtigung im neuen Gesetz.  © DPA

Weitere Neuerungen: "Spontanhelfer" und Schutz "kritischer Infrastrukturen"

Rettungskräfte bei einer Evakuierung im Juni 2013 beim Hochwasser in Grimma. (Archivbild)
Rettungskräfte bei einer Evakuierung im Juni 2013 beim Hochwasser in Grimma. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa

Augenmerk wird darüber hinaus auf Helfer gelegt.

Auf Basis der Novelle sollen im Rettungsdienst ein Ersthelfer-System etabliert und innovative Konzepte zur Verbesserung der Versorgung erprobt (etwa Telemedizin) werden können. Der Begriff "Spontanhelfer" taucht zum ersten Mal explizit im Gesetzestext auf.

Der Schutz sogenannter "kritischer Infrastrukturen" wird ebenfalls erstmals ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen.

Der überflutete Dresdner Stadtteil Gohlis am 5. Juni 2013. Damit solche Katastrophen besser bewältigt werden können, wurde im Gesetz jetzt nachjustiert. (Archivbild)
Der überflutete Dresdner Stadtteil Gohlis am 5. Juni 2013. Damit solche Katastrophen besser bewältigt werden können, wurde im Gesetz jetzt nachjustiert. (Archivbild)  © Michael Hiekel/dpa
Im Oktober 2017 musste das Technische Hilfswerk von Pirna nach einem Sturm im Kirnitzschtal aufräumen. (Archivbild)
Im Oktober 2017 musste das Technische Hilfswerk von Pirna nach einem Sturm im Kirnitzschtal aufräumen. (Archivbild)  © Marko Förster

"Der russische Angriffskrieg hat uns ziemlich deutlich gemacht, wie wichtig der Schutz unserer Infrastruktur ist", so Staatsminister Schuster.

Titelfoto: Bildmontage: Marko Förster, dpa, Holm Helis

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