Durchfahrt verboten! Hier kontrolliert die Polizei

Rosenbach - Seit knapp drei Wochen ist die Ortsdurchfahrt Syrau/B282 (Vogtland) voll gesperrt. Doch offenbar halten sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an das Durchfahrtsverbot.

Seit 10. Juli ist die Ortsdurchfahrt Syrau/B282 (Vogtland) voll gesperrt. (Symbolbild)
Seit 10. Juli ist die Ortsdurchfahrt Syrau/B282 (Vogtland) voll gesperrt. (Symbolbild)  © 123RF/75tiks

Die Ortsdurchfahrt Syrau/B282 ist für den Durchgangsverkehr vollgesperrt. Allerdings häuften sich die Beschwerden bei der Polizei und anderen Behörden, daher waren nun in der vergangenen Woche Kontrollen nötig.

Beamte des Polizeireviers Plauen führten deshalb innerhalb von vier Tagen mehrere Kontrollen durch.

"Es wurden insgesamt 112 Fahrzeuge kontrolliert. Davon verstießen 58 Verkehrsteilnehmer gegen das bestehende Durchfahrtsverbot. Sie müssen mit einem Verwarngeld von 50 Euro rechnen", teilte die Polizei am heutigen Donnerstag mit.

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Außerdem stand einer der Verkehrsteilnehmer unter Drogen, er bekam eine entsprechende Anzeige.

Die Baustelle, die voraussichtlich noch bis 18. August bestehen bleibt, wird auch in den kommenden Tagen hin und wieder durch die Polizei kontrolliert.

Abschnittsweise Vollsperrung B282 in Syrau

Die Arbeiten an der B282 laufen bereits seit dem 10. Juli. Laut Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) betrifft das konkret den Abschnitt vom Ortseingang Syrau (aus Richtung Plauen) bis vor die Einmündung "An der Hohle". Hier soll immer abschnittsweise voll gesperrt werden.

Nach Abschluss dieser Arbeiten wird dann die B282 vom 21. August bis 29. September noch aufgrund der Gehweginstandsetzung halbseitig gesperrt.

Der Verkehr wird in Richtung Plauen über die B94 Schleiz und Greiz sowie die B92 Elsterberg zurück zur B282 umgeleitet.

"Aus Richtung Oberpirk kommender Verkehr wird über die S316 Pausa nach Zeulenroda zur B94 auf die genannte Umleitung geführt. Der Verkehr in Richtung Schleiz verläuft ebenfalls über die genannte Umleitung. Der Busverkehr in Syrau ist abgesichert", so das LASuV.

Titelfoto: 123RF/75tiks

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