Urteil nach tödlichem Messerangriff in Hof: Hätte die Tat verhindert werden können?

Hof - Im Sommer verletzte ein 44-jähriger Mann aus Reichenbach (Vogtland) einen Busfahrer mit einem Messer am Hals tödlich. Am heutigen Montag wurde er verurteilt.

Der 44-jährige Vogtländer leidet unter Schizophrenie und wurde aufgrund dessen vom Gericht für schuldunfähig gesprochen. Er wurde daraufhin in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Der 44-jährige Vogtländer leidet unter Schizophrenie und wurde aufgrund dessen vom Gericht für schuldunfähig gesprochen. Er wurde daraufhin in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.  © Gregor Bauernfeind/dpa

Bereits im Dezember begann die Gerichtsverhandlung im Fall des Vogtländers, der im Juli einen polnischen Reisebusfahrer erstochen hat.

Wie die Freie Presse berichtet, befand ihn das Landgericht Hof aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig und wies für ihn die Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Laut eigenen Angaben wollte der Vogtländer an dem Tatabend nach erfolgloser Arbeitssuche mit der Bahn von Hof zurück nach Hause fahren. Doch er verpasste den Spätzug. Deswegen legte er sich am Busbahnhof auf eine Bank zum Schlafen. Dabei wurde er durch den Lärm einer Reisegruppe gestört, die er deswegen angriff.

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Als der Busfahrer den Streit schlichten wollte, verletzte der 44-Jährige ihn mit dem Messer folgenschwer. "Es tut mir leid. Ich wollte Ihren Vater nicht töten. Es war ein Unfall", sagte er bereits im Dezember am Landgericht Hof in Richtung des anwesenden Sohns des Opfers.

Hätte die Tat verhindert werden können?

An einem Juliabend wurde am Busbahnhof in Hof ein polnischer Busfahrer tödlich verletzt. Der Angreifer wurde am Montag verurteilt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
An einem Juliabend wurde am Busbahnhof in Hof ein polnischer Busfahrer tödlich verletzt. Der Angreifer wurde am Montag verurteilt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.  © Stephan Fricke/NEWS5/dpa

Laut Staatsanwaltschaft führe die diagnostizierte Schizophrenie bei dem Vogtländer regelmäßig zu einem stark angespannten Zustand, in dem es keine besonderen Anlässe benötige, damit er Gewalt oder Waffen einsetze. Daher stelle er ohne Behandlung eine weitere Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Doch wie sich ebenfalls herausstellte, war seine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie bereits im Vorfeld bekannt. Schon 2014 sei dies bei einem Strafverfahren aktenkundig geworden.

Und nur wenige Wochen vor der tödlichen Messerattacke griff er einen Nachbarn ebenfalls mit einem Messer an. Daraufhin habe die Mutter um die Einweisung in eine Psychiatrie gebeten. Doch der diensthabende Staatsanwalt ließ ihn noch am selben Abend frei.

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Aufgrund dieser Erkenntnisse verwies der Hofer Oberstaatsanwalt Armin Zuber auf mögliche Versäumnisse von sächsischen Behörden hin. Wegen einer möglichen Mitschuld von Behördenmitarbeitern laufen nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.

Titelfoto: Stephan Fricke/NEWS5/dpa

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