Neue Corona-Regeln in Sachsen ab Montag: Lockerungen bei Kontakten und Testpflicht

Dresden - Sachsen plant schrittweise weitere Lockerungen von Corona-Beschränkungen.

Petra Köpping (62, SPD) stellte am Mittwoch die neuen Corona-Regeln für Sachsen vor. (Archivbild)
Petra Köpping (62, SPD) stellte am Mittwoch die neuen Corona-Regeln für Sachsen vor. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Teil davon soll bereits mit der neuen Schutzverordnung vom kommenden Montag an in Kraft treten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Dresden.

Das betrifft je nach erreichter Inzidenz unter anderem Erleichterungen für den Sport in der Halle oder an der frischen Luft, für Kontaktbeschränkungen und die Testpflicht.

Freibäder können mit Hygienekonzept und Kontakterfassung öffnen. Gäste brauchen einen aktuellen Corona-Test. Gleiches gilt für Freizeitparks.

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Köpping warnte aber auch vor Sorglosigkeit - man sollte nicht glauben, Corona sei vorbei.

Regelbetrieb für Schulen und Kitas bei anhaltender Inzidenz unter 50

Schulen und Kitas dürfen zurück in den Regelbetrieb, falls die Inzidenz fünf Werktage unter 50 liegt.
Schulen und Kitas dürfen zurück in den Regelbetrieb, falls die Inzidenz fünf Werktage unter 50 liegt.  © Robert Michael/dpa

Dennoch dürfte die neue Schutzverordnung für ein Aufatmen gerade bei Familien mit Kindern sorgen.

Denn unterhalb einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll es wieder einen normalen Betrieb in Schulen und Kitas geben.

Der Schwellenwert muss dafür im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb ab dem übernächsten Tag. Regelbetrieb bedeutet Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen.

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"Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen", teilte das Kultusministerium mit.

Allerdings gelte die Testpflicht nicht mehr für Menschen, die Kinder bringen oder abholen.

Die Begleitpersonen seien jedoch verpflichtet, eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Weitere Lockerungen ab 14. Juni geplant

Die Außengastro hat in weiten Teilen Sachsens schon geöffnet.
Die Außengastro hat in weiten Teilen Sachsens schon geöffnet.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die neue Schutzverordnung gilt vom 31. Mai bis zum 13. Juni. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen nicht mehr wie bisher nur maximal zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen, sondern zehn Personen aus ganz unterschiedlichen Hausständen.

Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht. Die Pflicht zum Tragen einer Maske bleibt wie bisher bestehen.

Der Einzelhandel darf bei einer Inzidenz unter 100 öffnen, die Kunden benötigen einen aktuellen Test. Für Baumärkte und Supermärkte gilt das nicht.

Wenn sich das Infektionsgeschehen wie in den vergangenen Tagen entspannt, sind weitere Lockerungen ab 14. Juni geplant.

Dann sollen unter anderem Messen, Kongresse und Konferenzen wieder möglich sein und Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich völlig wegfallen.

Groß- und Sportveranstaltungen seien dann mit genehmigten Hygienekonzepten möglich, betonte Köpping. Kantinen und Mensen sollen wieder öffnen.

Gleiches gilt für Hotels und Pensionen, wenn die Inzidenz unter 100 sinkt. Auch Gesang in der Kirche und Chorsingen sollen wieder erlaubt werden. Bei geringen Inzidenzen sollen Tests überflüssig sein.

Köpping: Corona-Schutzmaßnahmen zeigen Wirkung

Köpping begründete die Abschwächung der Pandemie und vor allem das starke Absinken der Inzidenzwerte im einstigen Corona-Hotspot Vogtland mit der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Es werde immer wieder bezweifelt, dass die Corona-Schutzmaßnahmen eine Wirkung hätten.

Diese Wirkung gebe es aber: "Es geht immer um das Einschränken von Begegnungen, es geht immer um das Einschränken von Kontakten."

Manche vertreten laut Köpping die Auffassung, in ihren jeweiligen Bereichen komme es nicht zu Infektionen: "Es ist aber immer die Summe aller Begegnungen, die wir haben." Darauf ziele die Schutzverordnung.

Titelfoto: Montage: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa, Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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