Neue Corona-Regeln in Sachsen: Kontaktbeschränkung und Böllerverbot

Dresden - Sachsens Landesregierung reagiert mit neuen Corona-Regeln auf die nach wie vor angespannte Lage im Freistaat. Bei den Impfungen sollen die Kapazitäten größer werden. Sachsen sei mit einer Inzidenz von 1081 leider nach wie vor der Hotspot in Deutschland, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) am Freitag bei der Vorstellung der neuen Corona-Notfallverordnung. Sie gilt vom 13. Dezember bis 9. Januar.

In der Öffentlichkeit gibt es zu Silvester ein Feuerwerksverbot, allerdings darf auf privaten Grundstücken geböllert werden.
In der Öffentlichkeit gibt es zu Silvester ein Feuerwerksverbot, allerdings darf auf privaten Grundstücken geböllert werden.  © Christophe Gateau/dpa

Auch wenn die Zahlen zurückgingen, betonte die SPD-Politikerin: "Ich kann an dieser Stelle leider keine Entwarnung geben. Es bleibt eine schwierige Lage."

Dies ist neu geplant:

Kontaktbeschränkungen: Sind alle geimpft oder genesen, dürfen sich in Sachsen bis zu 20 Menschen privat treffen. Kinder bis 16 zählen nicht mit. Sobald eine ungeimpfter Mensch dabei sei, dürften privat nur ein Haushalt und ein weiterer Mensch zusammengekommen. Das sei eine strengere Regelung als zwischen Bund und Ländern vereinbart, sagte Köpping. Hintergrund sei die besonders kritische Lage in Sachsen.

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Silvester: Silvesterfeiern in der Öffentlichkeit sind in diesem Jahr nicht erlaubt. Dazu werde in Sachsen ein generelles Feuerwerksverbot in der Öffentlichkeit erlassen, sagte Köpping.

Es sei ein Wunsch der Kommunen gewesen, dies einheitlich zu regeln. Auf privaten Grundstücken dürfe aber geböllert werden.

Allerdings gilt auch in Sachsen das vom Bund erlassene Verkaufsverbot für Pyrotechnik.

Regelstudienzeit an Hochschulen wird verlängert

Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) stellte am Freitag die neue Corona-Notfallverordnung vor.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) stellte am Freitag die neue Corona-Notfallverordnung vor.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Gastronomie in Hotspots: Wird in einem Landkreis oder einer der drei Großstädte die Inzidenz von 1500 und mehr an drei Tagen hintereinander erreicht, muss dort die Gastronomie schließen. Man hoffe, dass diese "Hotspot-Regel" nicht zur Anwendung komme, sagte Köpping. Derzeit gebe es sechs Landkreise mit einer Inzidenz über 1000. Negativ-Spitzenreiter war am Freitag der Kreis Meißen mit einem Wert von 2517.

Hochschulen: Die Regelstudienzeit wird erneut verlängert, um Druck von den Studierenden zu nehmen. Wenn nötig sollen sie ihr Studium zeitlich um ein weiteres Semester strecken können - ohne dass ihnen Ausbildungsnachteile entstehen, wie Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) mitteilte.

Man habe alles versucht, um das Wintersemester weitgehend normal verlaufen zu lassen. Dennoch sei wieder verstärkt eine digitale Lehre nötig. "Dies geht mit zusätzlichen Belastungen für die Studierenden einher."

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Erschwerte Studienbedingungen rechtfertigten eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit.

Keine Verschärfung der Regeln in sächsischen Schulen und Kitas

In sächsischen Kitas und Schulen werden die Regeln nicht verschärft.
In sächsischen Kitas und Schulen werden die Regeln nicht verschärft.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Schulen und Kitas: Der Betrieb in Schulen und Kitas soll mit den bisherigen Schutzmaßnahmen fortgesetzt werden. Die Weihnachtsferien würden nicht verlängert und vorgezogen, teilte das Kultusministerium am Freitag mit.

Die neue Verordnung für Schulen und Kindertagesstätten gilt bis 9. Januar 2022. Kultusminister Christian Piwarz (46, CDU) erklärte: "Das aufgebaute System hat sich bisher bewährt. Wir müssen aber das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und gegebenenfalls nachjustieren, wenn nötig."

Impfungen: Die Kapazitäten der staatlichen Angebote sollen ab nächster Woche weiter ausgebaut werden. Ziel sei, dass die Impfteams 20.000 Impfungen pro Tag schaffen, sagte Köpping.

An den Kinderimpfungen werden sich laut der Ministerin neben den Kinderärzten auch 20 Kinderkliniken in Sachsen beteiligen.

Zudem solle es in den staatlichen Einrichtungen "Familienimpfsamstage" am 18. Dezember und am 8. Januar sowie Impfangebote für Familien zwischen den Feiertagen geben. Buchungsmöglichkeiten würden derzeit eingerichtet.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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