Neue EU-Verordnung: Bauern dürfen bald auch die Brachen beackern

Dresden - Sachsens Bauern scharren bereits mit den Hufen: Die EU hat den Weg frei gemacht für die Bestellung von Brachflächen. Nun liegt es an Berlin, die Regelung in Landesrecht zu überführen.

Bislang waren Landwirte verpflichtet, vier Prozent ihrer Ackerfläche stillzulegen. Das soll sich nun ändern.
Bislang waren Landwirte verpflichtet, vier Prozent ihrer Ackerfläche stillzulegen. Das soll sich nun ändern.  © picture alliance / dpa

Für den agrarpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Andreas Heinz (63), nach eigenen Angaben selbst Nebenerwerbslandwirt, ist die Neuregelung ein erster Schritt zur Entbürokratisierung.

Bisher waren Landwirte verpflichtet, vier Prozent ihrer Ackerfläche stillzulegen, nun sollen sie auch Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchte zur Futternutzung anbauen können. Pflanzenschutzmittel sind auf diesen Flächen allerdings nicht erlaubt.

Als Zwischenfrüchte gelten Feldfrüchte, die als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter verwendet werden können.

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Die Bundesregierung sollte diese Möglichkeit annehmen, empfiehlt Heinz. Bundeslandwirtschaftsminiser Cem Özdemir (58, Grüne) hat in einer ersten Reaktion bereits angekündigt, die EU-Ausnahmeregelung zur Aussetzung der Pflichtbrache noch in diesem Jahr 1:1 umsetzen zu wollen.

Der Landtagsabgeordnete Andreas Heinz (63, CDU) will, dass auch Brachflächen genutzt werden können.
Der Landtagsabgeordnete Andreas Heinz (63, CDU) will, dass auch Brachflächen genutzt werden können.  © Steffen Füssel

Zustimmung dazu kommt unter anderem vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes Joachim Ruckwied (62).

Titelfoto: Montage: Steffen Füssel, picture alliance / dpa

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