Polizei warnt vor illegalen Böllern: Das solltet Ihr beim Feuerwerk beachten

Chemnitz/Erzgebirge - Immer wieder erwischt die Bundespolizei Personen mit illegalen Böllern. Nun warnt auch das Landeskriminalamt Sachsen vor ungeprüftem Feuerwerk.

Immer wieder kommt es durch illegale Böller zu gefährlichen Unfällen. Das LKA warnt nun vor solchem Feuerwerk. (Symbolbild)
Immer wieder kommt es durch illegale Böller zu gefährlichen Unfällen. Das LKA warnt nun vor solchem Feuerwerk. (Symbolbild)  © 123RF/bigbearnote

So kurz vor Silvester nehmen die Fälle von illegalem Feuerwerk zu. Erst kurz vor Weihnachten schnappte die Gemeinsame Fahndungsgruppe aus Bundes- und Landespolizei bei Rübenau vier Jugendliche (15, 17, 18, 20), die aus Tschechien fast 400 Böller, zwei Kugelbomben und eine Feuerwerksbatterie mitgebracht hatten.

Die Pyrotechnik hatte eine Nettoexplosivmasse von 5,5 Kilo. Erst wenige Tage zuvor wurde ein 46 Jahre alter Deutscher in Reitzenhain mit Feuerwerk mit einer Explosivmasse von knapp zwei Kilo erwischt.

Wie das Landeskriminalamt mitteilte, werden nicht nur zum Jahreswechsel, sondern das ganze Jahr über Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik registriert. "In den ersten elf Monaten des Jahres 2023 waren das in Sachsen 1318 Straftaten, darunter drei Straftaten gegen das Leben, 122 gefährliche Körperverletzungen, 279 Sachbeschädigungen und 299 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz", so ein Sprecher des LKA.

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Normalerweise sollten Böller und Co. Prüfkennzeichen wie das CE-Zeichen aufweisen. Wer ungeprüftes Feuerwerk verwendet, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch das Leben anderer.

"Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten", warnen die Experten vom Landeskriminalamt.

Wenn durch solche ungeprüften Böller ein Schaden entsteht, drohen Strafanzeigen und Gerichtsverfahren. Eine Schadenersatzzahlung, zum Beispiel bei einem von dem Böller ausgelösten Brand, kann mehrere Tausend Euro betragen.

Das empfiehlt die Polizei:

  • geprüfte Feuerwerkskörper (CE-Zeichen) verwenden, bei im Ausland gekauften Böllern auch auf die "Kategorie" achten (in Deutschland ist nur F1 oder F2 erlaubt)
  • Gebrauchsanweisung beachten
  • nicht an den Böllern herumbasteln, bündeln oder öffnen
  • Raketen und Co. nicht vom Balkon aus zünden und nur senkrecht aus einer sicheren Vorrichtung starten
  • Feuerwerk der Kategorie F2 nur im Freien verwenden, darauf achten, dass alle Fenster geschlossen sind
  • Pyrotechnik nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände richten
  • Blindgänger nicht erneut zünden
  • Anzündstäbchen verwenden, diese sind sicherer als Streichhölzer
  • ausgebrannte Batterien lange genug abkühlen lassen
  • vor Verwendung von Batterien prüfen, ob diese Klappfüße oder andere Stabilisierungen haben
  • bei der Nutzung von Feuerwerk (Kategorie F1) ist das Mindestalter 12 Jahre

Titelfoto: 123RF/bigbearnote

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