Sachsen: 2G-Plus in der Gastro - und wer bald wieder öffnen darf

Dresden - Also doch: Sachsen hat auf eine 2G-Regelung für Restaurants und Cafés gedrungen, aber die Ministerpräsidentenrunde in Berlin entschied anders. Jetzt schwenkt auch die Staatsregierung in Dresden um.

Unter 2G-Plus-Bedingungen sollen Hotels in Sachsen bald wieder öffnen dürfen.
Unter 2G-Plus-Bedingungen sollen Hotels in Sachsen bald wieder öffnen dürfen.  © imago images/Pedro Fiuza

Amtlich ist noch nichts, aber die Marschrichtung ist klar: Fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens dürfen in Sachsen wieder öffnen.

Das geht aus dem Eckpunktepapier hervor, auf das sich das sächsische Kabinett im Anschluss an die Ministerpräsidentenrunde mit Kanzler Scholz (63, SPD) am frühen Freitagabend geeinigt hat.

"Sachsen geht auf Nummer sicher. Wir haben überall einen Sicherheitszuschlag eingebaut", kommentierte Sachsens MP Michael Kretschmer (46, CDU) die Festlegungen.

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Sachsen Umweltschützer alarmiert: Naturidyll soll Kiesabbau weichen


Das soll bis einschließlich 6. Februar in Sachsen gelten

2G-Plus heißt: doppelt geimpft oder genesen plus tagesaktueller Test.
2G-Plus heißt: doppelt geimpft oder genesen plus tagesaktueller Test.  © imago images/Dennis Duddek
  • Restaurants, Cafés, Kneipen dürfen bis 22 Uhr öffnen. Zugangsvoraussetzungen: 2G Plus (geimpft, genesen, getestet). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 (bisher bis 16 Jahre). Sie brauchen weder Test noch Booster. Die Industrie- und Handelskammer Leipzig (IHK) kritisierte die 2-G-Plus-Regel harsch. "Wenn diese Regel kommt, ist das der Todesstoß für viele weitere Gastronomiebetriebe", sagte IHK-Präsident Kristian Kirpal (48) am Freitag.
  • Schwimmbäder, Fitnessclubs, Skilifte können aufatmen. Sie dürfen mit 2G (geimpft, getestet) öffnen. 2G gilt auch für Vereinssport im Freien.
  • Theater, Museen, Messen können mit 2G Plus wieder Besucher empfangen. Messen sind allerdings beschränkt auf 50 Prozent der maximalen Besucherkapazität. Mehr als 1000 Besucher sind vorerst nicht erlaubt.
  • Buchungen in Hotels oder Pensionen & touristische Busfahrten sind mit der 2G Plus-Regel wieder erlaubt.
  • Für den Handel gilt weiterhin 2G. Ausnahme: Geschäfte des Grundbedarfs (Lebensmittel, Drogerien).
  • Diskotheken & Clubs bleiben vorerst geschlossen.

Sachsen hatte die über den Jahreswechsel geltende Regelung um eine Woche bis 14. Januar verlängert. Die neue Verordnung soll übergangslos am selben Tag in Kraft treten.

Filme im Kino gucken wird wieder erlaubt, aber nur mit Maske und 2G-Plus.
Filme im Kino gucken wird wieder erlaubt, aber nur mit Maske und 2G-Plus.  © Iakov Filimonov
Sachsens MP Michael Kretschmer (46, CDU).
Sachsens MP Michael Kretschmer (46, CDU).  © DPA/Robert Michael
Die Restaurants in Sachsen sollen künftig bis 22 Uhr Gäste empfangen dürfen.
Die Restaurants in Sachsen sollen künftig bis 22 Uhr Gäste empfangen dürfen.  © imago images/Westend61

Gericht kippt Zehn-Personen-Demo-Regel

Mit der kommenden Corona-Schutzverordnung sind in Sachsen Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern wieder erlaubt.
Mit der kommenden Corona-Schutzverordnung sind in Sachsen Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern wieder erlaubt.  © Bernd März

Schluss mit Demos im Mini-Format: Die Staatsregierung hat grünes Licht für Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern gegeben. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die aktuelle Verfügung kurz zuvor gekippt.

Künftig sollen nicht ortsfeste Demonstrationen mit 1000 Personen wieder erlaubt sein. Das geht aus dem Freitag in Dresden festgelegten Eckpunktepapier hervor. Die Regelung gilt für die Vorwarnstufe (650 Corona-Patienten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen).

Wenn die Überlastungsstufe (1300 belegte Corona-Betten auf Normal- oder 420 auf Intensivstationen) erreicht ist oder die Sieben-Tage-Inzidenz bei einem Wert von 1500 liegt, sollen nur noch ortsfeste Versammlungen mit 200 Personen möglich sein.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die bisherige Verfügung, nach der nur zehn Personen erlaubt sind, schon kurz vor Bekanntgabe der neuen Regelung für nicht rechtmäßig erklärt.

Damit die neue Regelung in Kraft treten kann, muss das Kabinett in der nächsten Woche zustimmen. Die jetzt gelockerte Einschränkung galt seit dem 22. November 2021.

Titelfoto: Bildmontage: imago images/Dennis Duddek/dpa/Robert Michael

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