Sachsen will alle 78 Krankenhäuser erhalten
Dresden - Sachsen hat nach 30 Jahren endlich ein neues Krankenhausgesetz.

Danach sollen alle 78 Krankenhäuser im Freistaat erhalten bleiben.
Im Mittelpunkt der längst überfälligen Neuauflage stehen die Krankenhausplanung und die flächendeckende Versorgung im Freistaat.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Gesundheitszentren (Polikliniken), die neu in den Krankenhausplan einbezogen werden, und die sektorenübergreifende Versorgung, also die noch engere Zusammenarbeit von Krankenhäusern, ambulanten Ärzten und Apotheken.
Mit den neuen "Regionalkonferenzen" können nicht nur konkrete planerische Schwerpunkte gebildet werden, sie geben den Landkreisen auch die Möglichkeit, frühzeitig gestaltend mitzuwirken.

"Ziel ist und bleibt, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird", erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (64, SPD) nach der Abstimmung.
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