Werden ukrainische Autos bald stillgelegt? Sachsen verlängert Frist

Dresden - Geflüchtete aus der Ukraine dürfen hierzulande in der Regel nur ein Jahr lang mit ihren heimischen Autos ohne deutsche Zulassung herumfahren. Für Menschen, die bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar letzten Jahres in die Bundesrepublik gekommen sind, droht der Stichtag.

Der sächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig (49, SPD) freut sich über die unkomplizierte Ausnahmeregelung für ukrainische Autos.
Der sächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig (49, SPD) freut sich über die unkomplizierte Ausnahmeregelung für ukrainische Autos.  © Fotomontage: dpa/Robert Michael//dpa/Hendrik Schmidt

Jetzt verlängert der Freistaat jedoch seine Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2023, das heißt Fahrzeughalter haben noch etwas mehr Zeit gewonnen.

"Ich freue mich, dass wir zusammen für die Betroffenen, die bei uns Schutz suchen, eine unkomplizierte Lösung finden konnten, so dass sie auch in Deutschland weiter mobil sein können, ohne dass große Kosten auf sie zukommen", sagte Verkehrsminister Martin Dulig (49, SPD) in der Landeshauptstadt.

Kraftwagen, mit einer gültigen ukrainischen Zulassung und Haftpflichtversicherung, dürfen bis zur neuen Frist erst einmal weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

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Dies ist jedoch keine keine endgültige Lösung des Problems, sondern nur ein Aufschub bis in den Sommer.

Die Verkehrsministerkonferenz forderte den Bund bereits dazu auf, an einer längerfristigen Lösung des Problems zu arbeiten und für ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen zu sorgen.

Deutsche Autofahrer bekommen Hilfe, wenn es scheppert

Wenn es mal kracht, bleiben Unfallgegner bislang häufig, durch unzureichenden Schutz der Verursacher, auf ihrem Schaden sitzen - laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) auch bereits mehr als 100 Mal geschehen.

Durch die "Internationale Grüne Versicherungskarte" wird ein entsprechender Schutz nachgewiesen und im Fall eines Unfalls der Austausch der Versicherungsdaten erleichtert.

Laut ADAC wird dieser Beleg für EU-Länder, Serbien, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein, Montenegro und Großbritannien nicht mehr benötigt - für die Ukraine gilt das jedoch nicht.

Ukrainische Fahrzeuge müssen in der Regel nach einem ganzen Jahr auf deutschen Straßen hierzulande zugelassen werden und ein deutsches Kennzeichen bekommen.

Falls deutsche Verkehrsteilnehmer doch einmal mit ukrainischen Autos zusammenstoßen, gibt es glücklicherweise eine Anlaufstelle für Betroffene: Das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. hilft bei der Abwicklung der Schäden.

Erstmeldung, 3. April, 11 Uhr; Update, 5. April, 17.43 Uhr.

Titelfoto: Fotomontage: dpa/Robert Michael//dpa/Hendrik Schmidt

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