Schlaf-Strafe im Nationalpark: Booferin will nie wieder wandern

Pirna - Sandra W. (35) und ihr Freund sollen im Nationalpark bei Bad Schandau übernachtet und ein Feuer entfacht haben. Dafür gab es einen saftigen Bußgeldbescheid - den sich die Pflegerin nicht gefallen lassen wollte.

Sandra W. (35) nahm neben Anwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker (l.) im Verhandlungssaal Platz.
Sandra W. (35) nahm neben Anwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker (l.) im Verhandlungssaal Platz.  © Christian Juppe

Letztes Jahr im September entdeckte Nationalpark-Ranger Alexander N. (39) das Paar bei seinem Morgenrundgang unter einer aufgespannten Plane an der Wenzelwand liegend, daneben eine Feuerstelle.

Dabei ist das Campen an dieser Stelle verboten, galt Waldbrandstufe zwei für die Gegend. "Außerdem wurde Vegetation zerstört."

Dafür gab es einen Bußgeldbescheid in Höhe von 645 Euro für die Sächsin.

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Doch sie legte Einspruch ein, landete vor dem Pirnaer Bußgeldrichter. Ihm erklärte die Beschuldigte: "Wir sind einer Wander-App zur Bussardboofe gefolgt und haben uns verirrt."

Ein Lagerfeuer zu zünden, kann romantisch sein. Im Nationalpark ist es fast überall verboten.
Ein Lagerfeuer zu zünden, kann romantisch sein. Im Nationalpark ist es fast überall verboten.  © 123RF/austler
Die Aussicht von der Wenzelwand in den Schmilkaer Kessel ist spektakulär.
Die Aussicht von der Wenzelwand in den Schmilkaer Kessel ist spektakulär.  © Imago / Dieter Mendzigall

Einspruch der Angeklagten finanziell erfolgreich

Alexander N. (39) entdeckte das Pärchen bei seinem Morgenrundgang.
Alexander N. (39) entdeckte das Pärchen bei seinem Morgenrundgang.  © Christian Juppe

In der Dunkelheit den Rückweg anzutreten, sei zu gefährlich gewesen, ein Feuer hätten sie überhaupt nicht entzündet.

Der Beweis dafür, dass das Pärchen und sonst keiner für das erloschene Lagerfeuer verantwortlich war, ließ sich vor Gericht auch nicht finden.

Also sprach der Richter die Booferin für diesen Tatvorwurf frei, legte das Bußgeld für die verbotene Übernachtung auf 100 Euro fest.

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Finanziell war der Einspruch für Sandra W. also erfolgreich - könnte man meinen.

Denn ihre letzten Worte an den Richter lauten: "Ich gehe nie wieder wandern."

Titelfoto: Christian Juppe

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