Streit um Zahlen-Code für Sachsens Polizisten: Kommt die "Wechsel-Kennzeichnungs-Pflicht"?

Dresden - Die Wechselkennzeichnungspflicht für die sächsische Polizei ist umstritten. Die Polizeigewerkschaft sieht die Einführung kritisch. Und sie ist damit nicht allein. Dennoch hat der Entwurf im Landtag gute Chancen.

Umstritten: Polizisten in Sachsen tragen bei bestimmten Einsätzen bisher nur die Zugnummer auf der Uniform. Künftig sollen individuelle Nummerncodes vergeben werden.
Umstritten: Polizisten in Sachsen tragen bei bestimmten Einsätzen bisher nur die Zugnummer auf der Uniform. Künftig sollen individuelle Nummerncodes vergeben werden.  © dpa/Sebastian Willnow

Sächsische Polizisten sollen individuelle Kennnummern mit der Länderkennung SN und einem fünfstelligen Zahlencode tragen - bei Demos etwa.

Wo diese Nummer auf der Uniform stehen soll, werde eine noch zu erarbeitende Rechtsverordnung regeln, sagte Innenminister Armin Schuster (61, CDU).

Ziel des Ganzen: mehr Transparenz - begehen Polizisten im Einsatz eine Straftat, kann diese anhand der Nummer leichter geahndet werden.

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"Strafverfahren sind auch jetzt schon möglich", sagt dagegen der Landesvorsitzende der sächsischen Polizeigewerkschaft, Jan Krumlovsky (41).

Auch die Fraktionen von CDU und AfD hätten darauf verzichten können. "Der nächste Schritt in Richtung Generalverdacht, Angstmacherei und Selbstzensur der Beamten", nennt Sebastian Wippel (40, AfD), selbst Polizist, den Gesetzentwurf.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (61, CDU)
Sachsens Innenminister Armin Schuster (61, CDU)  © Thomas Türpe

Wechselkennzeichnungspflicht: Ablehnung bei CDU und AfD - Grüne und SPD dafür

Werden Polizisten durch den Code zur Zielscheibe für Polizeihasser?
Werden Polizisten durch den Code zur Zielscheibe für Polizeihasser?  © privat

Anders sehen das die Grünen und die SPD, die die Maßnahme in den Koalitionsverhandlungen 2019 gefordert hatten: "Die Umsetzung stärkt die Rechte der Bürger sowie die Transparenz staatlichen Handelns", sagt Valentin Lippmann (32, Grüne).

Eine Gefährdung der individuellen Sicherheit der Beamten, wie oft kritisiert, will Albrecht Pallas (43, SPD) nicht erkennen, "da die Kennzeichnung keinen direkten Schluss auf den Namen zulässt und zudem auch zwischen Einsätzen gewechselt werden kann".

CDU-Fraktions-Chef Christian Hartmann (48) ist die Einführung der Wechselkennzeichnungspflicht nur in anonymisierter Form wichtig, "denn es schützt unsere Beamten auch vor möglichen Übergriffen von Extremisten".

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Da sich die Koalition zwar nicht einig ist, sich aber geeinigt hat, dürfte der Entwurf im Landtag wohl eine Mehrheit finden.

Rechtsextremistisches Gedankengut: Jens Maier (61, AfD) darf nicht mehr richten. Das Justizministerium hat nun Konsequenzen aus der "Causa Maier" gezogen.
Rechtsextremistisches Gedankengut: Jens Maier (61, AfD) darf nicht mehr richten. Das Justizministerium hat nun Konsequenzen aus der "Causa Maier" gezogen.  © dpa/Sebastian Kahnert

Durchgreifen bei verfassungsfeindlichen Richtern: Justizministerium will Gesetz ändern

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (43, Grüne).
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (43, Grüne).  © Thomas Türpe

Derweil hat das sächsische Justizministerium Änderungen des Disziplinargesetzes angestoßen.

Damit soll es dem Ministerium künftig unter anderem möglich sein, bei Verstößen gegen die Verfassungstreue Verfahren gegen Richter an sich zu ziehen. Bislang ist dafür die jeweils übergeordnete Instanz zuständig.

Der Freistaat ist laut Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) das einzige Bundesland mit einer solchen Regelung.

Hintergrund ist die "Causa Maier": Jens Maier (61, AfD) wollte nach Verlust seines Bundestagsmandats 2021 als Richter nach Dresden zurückkehren, war durch seine rechtsextremen Äußerungen aber längst diskreditiert.

Erst nach einigem Hin und Her darf Maier in Sachsen inzwischen nicht mehr als Richter arbeiten.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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