Versammlungsgesetz vor Reform: Das ändert sich für Demos in Sachsen!

Dresden - Das Sächsische Versammlungsrecht soll infolge der vielen Demonstrationen im Freistaat reformiert werden. Am Dienstag wurde der Entwurf vom Kabinett auf den Weg gebracht.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU) will das Versammlungsgesetz in Sachsen reformieren. (Archivbild)
Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU) will das Versammlungsgesetz in Sachsen reformieren. (Archivbild)  © Holm Helis

"In kaum einem Bundesland finden mehr Aufzüge und Kundgebungen statt, um sich am politischen Diskurs zu beteiligen. Um das Recht auf Versammlungsfreiheit bestmöglich zu gewährleisten, haben wir es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, einen gänzlich neuen vollständig aktualisierten Gesetzentwurf für ein sächsisches Versammlungsgesetz vorzulegen, der übersichtlich und klar strukturiert ist", erklärte Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU) am Dienstag.

Aus dem Versammlungsgesetz soll nun das "Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen" werden, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums.

Darin ist unter anderem vorgesehen, dass frühzeitig vor einer Versammlung ein Austausch zwischen Behörden und Veranstaltern stattfinden soll, um die Maßnahmen bestmöglich darauf anzupassen.

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Ebenso soll die Presse stärker in Schutz genommen werden. Künftig soll es dabei als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn Medienvertreter bei ihrer Arbeit behindert werden.

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Für Demonstrationen in Sachsen sind einige Neuerungen vorgesehen. (Symbolbild)
Für Demonstrationen in Sachsen sind einige Neuerungen vorgesehen. (Symbolbild)  © picture alliance/dpa

Der neue Gesetzentwurf stellt zudem eine Reaktion auf die vielen unangemeldeten Proteste im Zuge der Corona-Pandemie dar, die ohne offiziellen Versammlungsleiter abgehalten wurden.

Gelingt es den Teilnehmern nicht, künftig einen Leiter zu bestimmen, soll die Versammlungsbehörde stattdessen einspringen und den Ablauf der Versammlungen regeln können.

Weiterhin soll es künftig möglich sein, Versammlungen auch auf öffentlichen Flächen in Privatbesitz abzuhalten, insofern die Fläche die Voraussetzungen erfüllt.

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Zusätzlich berücksichtigt der Gesetzentwurf auch die Ordner. Sie sollen bei "gefahrgeneigten Versammlungen" einer Überprüfung unterzogen werden können.

Abschließend soll eine Neuregelung für jene Versammlungen geschaffen werden, welche die Würde der Opfer von Diktaturen verletzen.

Titelfoto: Bildmontage: Holm Helis, picture alliance/dpa

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