Wer hat die Schilder vertauscht? Kriebstein heißt plötzlich Hartha

Hartha/Kriebstein - Gemeiner Schilder-Streich in Mittelsachsen! Spaßvögel haben die Ortsschilder von Kriebstein und Hartha getauscht. Der Tatablauf erforderte einiges an Zeit. Nicht nur die Schilder wurden aufwendig demontiert und wieder angeschraubt. Zwischen beiden Orten liegen immerhin rund zehn Kilometer.

Ungewohnter Anblick: Am Fuße der Burg Kriebstein hängt das Ortsschild von Hartha.
Ungewohnter Anblick: Am Fuße der Burg Kriebstein hängt das Ortsschild von Hartha.  © LausitzNews/Erik-Holm Langhof

Der Streich geschah am Wochenende. "Wir wurden durch einen Bürger informiert", sagt Michael Fuhse, Sachbearbeiter im Kriebsteiner Bauamt.

Am Fuße der Burg Kriebstein war plötzlich das Ortsschild von Hartha zu sehen. Die Mitarbeiter hätten sofort reagiert und die Schilder am Montag wieder ausgetauscht.

Witzig fand Fuhse die Aktion überhaupt nicht, im Gegenteil: "Ich kenne die Beweggründe nicht. Jedenfalls hat uns das noch mehr Arbeit verschafft. Wir haben schon genug zu tun."

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Auch zehn Kilometer weiter, in Hartha, ist man sauer. Hier wurde das Schild an der Dresdner Straße Richtung Waldheim getauscht. "Ein Dummer-Jungen-Streich. Ich weiß nicht, was das sollte", so Hauptamtsleiterin Barbara Müller.

Bürgermeister Ronald Kunze, der gerade im Urlaub ist, sagte gegenüber der LVZ, dass er die Aktion alles andere als lustig fand.

Umgekehrt steht das Ortsschild von Kriebstein an der Dresdner Straße in Hartha.
Umgekehrt steht das Ortsschild von Kriebstein an der Dresdner Straße in Hartha.  © LausitzNews/Erik-Holm Langhof
Maria Euchler, Bürgermeisterin der Gemeinde Kriebstein.
Maria Euchler, Bürgermeisterin der Gemeinde Kriebstein.  © Dietmar Thomas
Harthas Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos) fand den Schilder-Streich ganz und gar nicht lustig.
Harthas Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos) fand den Schilder-Streich ganz und gar nicht lustig.  © Dietmar Thomas

Beide Gemeinden überlegen noch, ob sie Anzeige erstatten. Das Manipulieren von Ortsschildern zählt als "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn dabei Menschen gefährdet werden.

Titelfoto: LausitzNews/Erik-Holm Langhof

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