Wie und wann? So lockert Sachsen die Testpflicht!

Dresden - Sachsen lockert mit seiner Corona-Schutzverordnung die Testpflicht. Das hatte sich nach einem Kommentar von MP Kretschmer (46, CDU) am Montag bereits mehr als nur angedeutet.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD).
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD).  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 sei in fast allen Bereichen kein Test mehr nötig, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden.

Ausnahmen stellen etwa Großveranstaltungen oder Messen dar. Erleichterungen gibt es zudem für Privat- und Vereinsfeiern.

Die neue Landesverordnung gilt ab Montag (14. Juni) bis zum 30. Juni. Dann entfällt die sogenannte Bundes-Notbremse.

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Zudem kehren vom nächsten Montag an alle Schulen und Kitas in den Städten und Kreisen in den Normalbetrieb zurück. Derzeit gilt nur noch im Erzgebirge eingeschränkter Regelbetrieb.

Mit der neuen Landesverordnung gibt es auch Erleichterungen für Schüler und Lehrer: Unter der Inzidenz von 35 fällt die Maskenpflicht an Schulen weg.

Köpping mahnte trotz aller Lockerungen, sorgsam mit den neuen Regeln umzugehen: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei."

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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