Winterpflichten, Winterfreuden: Auf, auf zum fröhlichen Schippen!

Dresden - In diesen Tagen hat Frau Holle eindrucksvoll demonstriert, dass in manchen Wintern noch mit ihr zu rechnen ist. Höchste Zeit, sich seiner Anliegerpflichten für den Gehweg zu erinnern. Wer in Sachsen wann, wie oft, wie viel und womit den Schnee räumen soll und wie man dabei Rücken und Umwelt schont, erfahrt Ihr bei TAG24.

Für Streu- und Schneeschipp-Verantwortliche kann der Sturz eines Passanten teuer werden.
Für Streu- und Schneeschipp-Verantwortliche kann der Sturz eines Passanten teuer werden.  © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Sachsens Gemeinden machen dafür Grundstückseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich. Die entsprechenden Paragrafen findet man auf der Homepage der Kommune meist unter der Rubrik "Satzungen". Sie unterscheiden sich höchstens in Nuancen.

Die Eigentümer schippen entweder selbst, engagieren einen Hausmeister oder eine externe Firma. Das schlägt sich dann in den Nebenkosten nieder.

Manche wälzen die Pflicht auch auf die Mieter ab. In Straßen mit dörflichem Charakter ist dies nicht unwahrscheinlich, bei mehrstöckigen Mietshäusern eher selten. Es muss explizit im Mietvertrag verankert sein, ein Passus in der Hausordnung besteht vor Gericht oft nicht.

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Denn wenn ein Passant zu Schaden kommt, droht dem Verantwortlichen eine Klage auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und vielleicht Verdienstausfall, nicht immer greift die private Haftpflichtversicherung. Außerdem ist mancherorts ein unberäumter Bürgersteig - wegen der Offensichtlichkeit des Deliktes - ein gefundenes Fressen für den Ordnungsdienst. In Sachsen drohen Bußgelder bis 500 Euro.

Sand lässt zwar nicht den Schnee und das Eis tauen, aber es stumpft sie ab - und damit rutscht man darauf nicht mehr aus.
Sand lässt zwar nicht den Schnee und das Eis tauen, aber es stumpft sie ab - und damit rutscht man darauf nicht mehr aus.  © Bodo Marks/dpa/dpa-tmn

Leise rieselt der Schnee: Leise kratzt der Frühaufsteher

Leise das Auto freikratzen - zumindest für alle, die Frühschicht haben und vor 7 Uhr losmüssen. (Symbolfoto)
Leise das Auto freikratzen - zumindest für alle, die Frühschicht haben und vor 7 Uhr losmüssen. (Symbolfoto)  © malkovkosta

Die Räum- und Streupflicht besteht wochentags zwischen 7 und 20 Uhr, sonst - je nach Gemeinde - eine bis zwei Stunden später. Früher zu beginnen ist nicht zu empfehlen, weil man dann im Sanktionsbereich der nächtlichen Ruhestörung herumkratzt. Wenn bei Frau Holle gerade die Goldmarie Dienst schiebt, muss man auch mehrmals am Tage ran.

Faustregel: Zwei Fußgänger (auch mit Kinderwagen oder Einkaufstaschen) sollen bequem aneinander vorbeikommen. Manche Gemeinden legen in ihrer Satzung ein bis 1,50 Meter fest. Dass man die weiße Pracht nicht auf einem Gully oder vor einem Verteilerkasten stapelt, versteht sich von selbst.

Psychologisch im Vorteil ist derjenige, der den Dienst nicht als verdammte Pflicht, sondern als willkommene Abwechslung und Freizeitbeschäftigung sieht.

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Man kann sich auch auf einen Plausch mit Nachbarn freuen, wenn es nicht so ausartet wie bei einem Herrn Michael Kretschmer aus Waltersdorf.

Hausbesitzer kommen wohl nicht dran vorbei: In Gebieten mit vielen Einfamilienhäusern ist man wenigstens nicht allein mit dem zusätzlichen Workout
Hausbesitzer kommen wohl nicht dran vorbei: In Gebieten mit vielen Einfamilienhäusern ist man wenigstens nicht allein mit dem zusätzlichen Workout  © Wolfgang Kumm/dpa

Schneesport "Schippen": Auf richtige Technik und gutes Equipment kommt es an!

Schippen, ohne sich zu schinden: Wenn Technik, Gerät und Einstellung stimmen, geht einem der Winterdienst gleich besser von der Hand.
Schippen, ohne sich zu schinden: Wenn Technik, Gerät und Einstellung stimmen, geht einem der Winterdienst gleich besser von der Hand.  © 123RF/javierlarraondo

Wie vor dem Sport empfiehlt sich ein Aufwärmen der Muskeln und des Bewegungsapparates. Handschuhe, Mütze und Schal ergänzen die warme Jacke. Beim Schippen lässt man den Rücken am besten gerade, den Schwung holt man aus Knien und Hüften heraus. Auch achte man darauf, dass der Stiel seines Werkzeuges der Körpergröße angepasst ist.

Für Pulverschnee - besonders wenn er noch nicht festgetreten ist - genügt ein Straßenbesen. Kunststoffborsten packen die Kristalle besser.

Bei der Wahl einer Schippe richtet man sich nach dem zu beräumenden Untergrund. Für glatte Flächen eignen sich Schaufeln mit scharfer Kante, bei Unebenheiten nimmt man eher die gewölbte. Mit einer großen Schippe glaubt man vielleicht schneller voranzukommen. Weil besonders nasser Schnee aber ziemlich schwer ist, sind kleinere Portionen für die Ausdauer des Körpers geeigneter.

Bei vereisten Gehwegen besteht die Streupflicht. In fast allen Kommunen ist der private Einsatz von Tausalz inzwischen untersagt - es verunreinigt das Grundwasser und schadet Pflanzen und Tieren. Der Bund Naturschutz empfiehlt Sand, Kies oder Sägespäne zum Abstumpfen.

Titelfoto: Bildmontage: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn, Wolfgang Kumm/dpa

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